Das Urteil hilft den Kunden wenig, weil es keine grundlegende Entlastung oder Änderung der Rahmenbedingungen bewirkt, sondern lediglich spezifische vertragliche Fragen klärt – während der wirtschaftliche und regulatorische Druck, der zu Negativzinsen führt, weitgehend bestehen bleibt. Konkret:
Begrenzter Anwendungsbereich: Das Urteil richtet sich meist auf spezifische vertragliche Gestaltungen und Einzelfallprüfungen. Es schafft keine allgemeine Rückerstattungspflicht oder einen umfassenden Schutzmechanismus für bereits entstandene negative Zinsen.
Wirtschaftlicher Kontext und EZB-Politik: Die Negativzinsen resultieren vor allem aus der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Banken sind in diesem Umfeld gezwungen, bestimmte Strategien zu verfolgen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Das Urteil greift hier nicht in die makroökonomischen Rahmenbedingungen ein, sodass die Ursachen für Negativzinsen unverändert bleiben
Anpassungsfähigkeit der Banken: Banken können auf das Urteil reagieren, indem sie etwa alternative Produkte anbieten oder die Vertragsbedingungen neu gestalten. Für Kunden, die an bestehende Verträge gebunden sind, ändert sich aber wenig – sie haben oft kaum Einfluss auf die Modalitäten, die zu negativen Zinsen führen.
Fehlender umfassender Kundenschutz: Da das Urteil vor allem eine verfahrensrechtliche oder vertragliche Klärung anstrebt, werden systemische Probleme nicht adressiert. Kunden erhalten somit keinen generellen Schutz vor der Erhebung von Negativzinsen, sondern müssen sich weiterhin auf individuelle Vertragsverhandlungen und -gestaltungen verlassen.