Redaktion LAWINFO.DE | Strafrecht

Der Prozess zwischen der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vor dem Landgericht Berlin ist auf den 15. Januar 2025 terminiert worden.

 

Nachrichten aus Berlin und Brandenburg

 

In diesem Verfahren fordert Schlesinger die Zahlung eines Ruhegeldes, das gemäß ihrem früheren Vertrag bis zu 78 Prozent ihres Basisgehalts betragen sollte. Der RBB verweigert diese Zahlungen mit der Begründung, dass Schlesinger aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen fristlos entlassen wurde und daher kein Anspruch auf das Ruhegeld bestehe.

 

Nachrichten aus Berlin und Brandenburg

 

Parallel dazu laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen Schlesinger wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs. Diese Untersuchungen beziehen sich auf mögliche Verfehlungen während ihrer Amtszeit, darunter die missbräuchliche Verwendung von Rundfunkgeldern für private Zwecke.

 

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Es aber zu beachten, dass der Ausgang sowohl des zivilrechtlichen Verfahrens als auch der strafrechtlichen Ermittlungen noch offen ist. Die rechtlichen Auseinandersetzungen könnten erhebliche finanzielle und reputationsbezogene Konsequenzen für beide Parteien haben.

 

 

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Strafrechtlich geht es bei solchen Themen und den Tatbestand der Untreue. Es sind aber Bestrebungen im Gange eine Art Verschwendung öffentlicher Gelder gesondert unter Strafe zu stellen, wie dies schon in anderen Ländern üblich ist.

Haushaltsuntreue bezeichnet die pflichtwidrige Verwendung öffentlicher Gelder durch Amtsträger oder Personen, die für einen öffentlichen Haushalt verantwortlich sind. Sie kommt insbesondere im Bereich des Strafrechts zur Anwendung und wird in Deutschland durch § 266 Strafgesetzbuch (StGB) erfasst, der den allgemeinen Tatbestand der Untreue regelt.

Merkmale der Haushaltsuntreue:

  1. Verantwortung für öffentliche Gelder: Die Tat setzt voraus, dass die betreffende Person über Haushaltsmittel verfügt, beispielsweise in einer Behörde, Gemeinde oder sonstigen öffentlichen Institution.
  2. Pflichtwidrigkeit: Die Haushaltsuntreue liegt vor, wenn der Täter gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen oder andere rechtliche Vorgaben verstößt, die den Umgang mit öffentlichen Geldern regeln.
  3. Vermögensnachteil: Es muss ein finanzieller Schaden für den öffentlichen Haushalt entstehen, etwa durch die Verschwendung von Mitteln oder die Verwendung für nicht zulässige Zwecke.

Beispiele:

Strafrechtliche Konsequenzen:

 

Die Haushaltsuntreue kann je nach Schwere des Falls mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei hohen Schadenssummen oder vorsätzlichem Handeln, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden.

 

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Derzeitiger Diskussionsstand:

 

Die Verschwendung öffentlicher Gelder ist ein sensibles Thema, das in vielen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird. Ob und wie sie strafbar ist, hängt von den jeweiligen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen ab. Hier ein Überblick:


1. Deutschland

Strafbarkeit:

Beispiele strafbarer Verschwendung:

Zivil- oder disziplinarrechtliche Folgen:


2. Österreich


3. Schweiz


4. USA


5. Frankreich


6. Andere Länder (Beispiele):


Nicht immer strafbar:

In vielen Ländern ist Verschwendung öffentlicher Gelder nur dann strafbar, wenn:

  1. Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Ein gesetzlicher Pflichtenverstoß nachweisbar ist.
  3. Ein finanzieller Schaden für den Staat entstanden ist.

Ist keine Straftat nachweisbar, führt Verschwendung häufig "nur" zu politischem Druck, Rücktritten oder Disziplinarmaßnahmen.