Die „Coronoia-Anwältin“ Beate Bahner hat am Abend des 11. April 2020 offensichtlich ihre Entscheidung vom Vortag rückgängig gemacht. Sie will jetzt doch Anwältin bleiben. Wir haben Zweifel, dass dies funktioniert. Denn gegen 19:00 Uhr hat Frau Bahner in ihrem Büro nach eigenen Angaben eine "Corona-AUFERSTEHUNGS-Verordnung" erlassen und sogleich verkündet. Danach sind alle Geschäfte ab sofort wieder zu öffnen und die Menschen sollen sofort wieder zur Arbeit gehen. Sie erklärt quasi durch ihre Gnaden die Corona-Krise faktisch für beendet. Das traut sich nicht einmal The Real President D.T.. Wir berichten nun nicht mehr weiter über unsere Auseinandersetzung mit Frau Bahner. Wir denken, dass hier zwischenzeitlich ein ganz anderes Problem vorherrscht. Die Angelegenheit wird jetzt einfach nur traurig. Wir wünschen Frau Bahner gute Besserung!
rf-news vermutet dagegen radikales Kalkül:
Wir zitieren deren Pressemitteilung:
KORREKTUR
Artikel zu Normenkontrollklage zurückgezogen
Die Redaktion hat den gestern veröffentlichten Artikel "Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg" zurückgezogen. Er dokumentierte eine Pressemitteilung von Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg. Die dokumentierten Auszüge enthielten durchaus berechtigte Kritiken an den Corona-Verordnungen der Bundesländer. Es gab mittlerweile Hinweise von Lesern, dass Beate Bahner zweifelhafte bis reaktionäre Standpunkte vertritt. Unter anderem unterstützt sie die Forderung nach "Herdenimmunisierung" und wendet sich selbst gegen berechtigte vorübergehende Betriebsschließungen zum Schutz vor der Pandemie. Diese Standpunkte werden auch von der ultrareaktionären, faschistoiden AfD geteilt. Wir entschuldigen uns für die ungenügende Recherche und Verifizierung, bitten aber auch unsere Korrespondenten um gründlichere Prüfung solcher Sachverhalte.
[ https://www.rf-news.de/2020/kw15/artikel-zu-normenkontrollklage-zurueckgezogen ]