Die Botschaft lautet: „Die Gesetze in Europa sind zum Schutz der europäischen Bürger da“.

 

Waterloo für die Autoindustrie, Dieselskandal 2.0 nennt Felix Zimmermann das Urteil. Er ist Jurist und Chef bei Legal Tribune Online und bezeichnet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes als „Revolution in der Dieselskandal-Rechtsprechung. Und er stellt fest: Unionsrecht schützt auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers, damit diese Schadensersatz bei Fahrlässigkeit geltend machen können.

 

In der Sache ging es um ein Vorlageverfahren des hiesigen Landgerichts Ravensburg wegen der Bewertung einer möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtung. Bemerkenswert macht das Urteil nicht das Ergebnis als solches, sondern der Weg dahin. Der Europäische Gerichtshof sagt, dass das Unionsrecht neben allgemeinen Rechtsgütern eben auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrtzeuges schützt. Nachvollziehbar. Denn Gesetze sind für Menschen da. Es ist aber eine Eigenart in der deutschen Rechtsprechung, dass es bei der Auslegung von Gesetzen immer wieder darauf ankommt, ob eine Norm eine allgemeine Ordnungsnorm ist oder einen individuellen Schutzcharakter hat. Bei vielen Ordnungsvorschriften, wie beispielsweise die Typenzulassung von PKWs, wird genau das abgelehnt.

 

Das könnte Auswirkungen auf die Rechtsprechung in Deutschland über den Einzelfall hinaus haben. Ob auf die Fahrzeugbauer eine weitere gigantische Klagewelle zukommt, bleibt abzuwarten. Zumindest die deutschen Autokonzerne, die es am meisten trifft, haben nach Pressemeinungen gut vorgesorgt. Denn im vergangenen Jahr haben viele ein Rekordergebnis eingefahren, obwohl sie weniger Autos verkauft haben. Dafür wurden die PKWs immer teurer und waren mit vielen Extras und Chichi ausgestattet. Vielleicht müssen die Konzerne etwas von dem „Chichi“ wieder hergeben an die geprellten Autokäufer.