Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommens- und Gewerbesteuer unterliegen. Gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts Münster hat der Steuerpflichtige Revision eingelegt, die beim Bundesgerichtshof anhängig ist.
Das Ausgangsgericht hatte ausgeführt: Bei der vom Steuerpflichtigen gespielten Variante Texas Hold´em handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel und nicht um ein gewerbliche Einkünfte ausschließendes Glücksspiel. Der Poker-Spieler hat insbesondere auch mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt. Denn er hat über eine gewisse Dauer hinweg Poker-Gewinne erzielt und die Online-Poker-Spiele mit einer durchweg vorteilhaften Gewinnerzielung fortgeführt.
[FG Münster, Urteil vom 10.03.2021, Az. 11 K 3030/15 E, G]