Die genaue Anzahl der Personen, die in Deutschland in den letzten zehn Jahren wegen Tierquälerei zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden, ist schwer festzustellen, da spezifische und aktuelle Daten fehlen. Allerdings deuten verfügbare Statistiken darauf hin, dass solche Verurteilungen äußerst selten sind.
Laut der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2020 insgesamt 1.027 Personen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Davon erhielten 95 % (985 Personen) Geldstrafen. Von den 42 verhängten Freiheitsstrafen wurden 40 zur Bewährung ausgesetzt, was bedeutet, dass lediglich zwei Personen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung erhielten.
Eine Studie, die den Zeitraum von 2002 bis 2018 analysierte, ergab, dass von 11.474 Verurteilungen wegen Tierquälerei 91,85 % Geldstrafen waren. Von den 900 verhängten Freiheitsstrafen wurden 91,78 % zur Bewährung ausgesetzt. Die maximale Freiheitsstrafe von drei Jahren wurde im gesamten Untersuchungszeitraum nicht verhängt.
Die Rechtsprechung geht mit den Tätern viel zu sein.in Deutschland wird nicht konsequent geahndet, wenn ein Schlachthof hunderte oder gar Tausende von Verstößen begeht. es sollte sich konsequent durchsetzen, dass die Täter auch nach der Anzahl der Fälle rigoros bestraft werden. Hier gibt es von den Gerichten in der Regel sogar Mengenrabatt. Das ist schändlich.
Quelle: api.pageplace.de