Wie bereits zuvor berichtet, wurde das Verfahren gegen einen Familienrichter am AG Weimar verfolgt und nunmehr die Hauptverhandlung eröffnet. Der Familienrichter ist wegen Rechtsbeugung in zwei tateinheitlichen Fällen gemäß §§ 339, 52 StGB angeklagt worden.
Um kurz in Erinnerung zu rufen: Der Familienrichter hat in der Corona-Pandemie die Maskenpflicht an zwei Schulen in Weimar aufgehoben. Hierzu sei er als Familienrichter nicht befugt gewesen, da die Zuständigkeit einer solchen Entscheidung bei den Verwaltungsgerichten liegt. Auch wenn das Kindeswohl im Vordergrund stehen würde, dürfen solche Anordnungen nicht getroffen werden. Daher wurde der Familienrichter in der Vergangenheit im Rahmen der Ermittlungen durchsucht und unter die Lupe genommen.
Die nunmehr zugelassene Hauptverhandlung wurde nunmehr zugelassen und soll vor der 2. Großen Strafkammer ausgetragen werden. Jedoch ist noch ein Termin vorhanden, es wird jedoch davon ausgegangen, dass diese noch im Jahr 2022 anberaumt wird.
Der Rechtsanwalt des Richters in dem Verfahren, Gerhard Strate, ist überrascht über die Eröffnung der Hauptverhandlung. Strate ist der Meinung, das Ermittlungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen, da bei den Durchsuchungen noch einiges schiefgelaufen sei und es für die Auswertung der Speichermedien an der nötigen richterlichen Anordnung gefehlt hat. Dagegen wurden entsprechende Anträge gegen die Verwertung und die Verfahrenseröffnung gestellt. Ob diese durchgesetzt werden, bleibt abzuwarten.