Der angebliche Börsenspezialist Peter J. aus Konstanz hat im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet schon einige Vorträge darüber gehalten, wie man reich wird: Nämlich mit der angeblich von ihm entwickelten Software „Paula“ könnte man im internationalen Devisenhandel ganz einfach Geld verdienen. J. behauptet sogar: Paula ist eine „Geldmaschine“. Für nur € 12.500,00 kann man die Geldmaschine erwerben. „Alles Quatsch“ sagt unser Mandant, „die Geldmaschine funktioniert nicht“. Wir haben daraufhin Herrn J. verklagt. Das Landgericht Konstanz hat den Mann nun zur Rückzahlung der Lizenzgebühr und zu Schadenersatz verurteilt. Trotz gerichtlicher Aufforderung konnte der selbsternannte Börsenguru nicht nachweisen, dass sein Programm auch nur ansatzweise funktioniert. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Dennoch haben wir zur Sicherung der Ansprüche unseres Mandanten die Vollstreckung gegen Herrn J. eingeleitet.

 

Nach Mitteilung des Mandanten soll es noch eine Reihe weiterer Geschädigter geben, die sich jetzt beeilen sollten. J. hat geäußert, dass er nach Panama auswandern will.

 

[Quelle: Urteil Landgericht Konstanz vom 28.07.2016 – B 3 O 125/15]