Jahrelang hat die Großmutter für ihre beiden Enkel monatlich € 50,00 angespart. Dann musste sie aus Altersgründen ins Heim. Da sie die Heimkosten alleine nicht tragen konnte, hat der Sozialhilfeträger dann die Enkelkinder in Anspruch genommen. Sie sollten die Beträge, die die Großmutter in den letzten 10 Jahren auf deren Sparkonten einbezahlt hatte, an den Sozialhilfeträger erstatten. Das Oberlandesgericht Celle gab nun dem Kläger recht. Es würde sich hier um regelmäßige Zahlungen an Familienangehörige handeln. Diese können wegen Verarmung des Schenkers zurückverlangt werden. Das Gericht hat die Zuwendungen als Vermögensaufbau und nicht als Anstandsschenkungen bewertet. Was hier nicht bekannt ist, dürfte auch noch ausschlaggebend gewesen sein: Das Geld war noch nicht ausgegeben worden, wie das bei Ansparungen oftmals der Fall ist.
Rechtmäßig oder nicht: Wir sehen darin einen staatlichen „Omatrick“.
Wir haben Bedenken, dass man auf Guthaben von Minderjährigen überhaupt zugreifen darf. Wir haben weiter Bedenken, dass die Ansparverträge bei den Sparkassen keine Anstandsschenkungen sein sollen. Die Sache gehört vor den BGH.
[Entscheidung OLG Celle, Az. 6 U 76/19]