Patientenverfügung: Jeder weiss darum, kaum einer hat sie
RA Rafael Fischer
| Seniorenrecht
Sehen Sie zu diesem Thema den Fernsehbeitrag von Rechtsanwältin Verena Erni
weiter Fernsehbeiträge von Verena Erni sehen Sie hier.
Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen
RA Rafael Fischer
| Seniorenrecht
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch darf gegen den Willen des Volljährigen ein Betreuer grundsätzlich nicht bestellt werden. Hiervon sind nur ganz enge Ausnahmen möglich. Das hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt. Verweigert ein Volljähriger einen Betreuer, kommt es auf seine Einsichtsfähigkeit und dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, an. Fehlt es an einem dieser beiden Elemente, liegt kein freier, sondern nur ein natürlicher Wille vor.