chatGPT scheint schlauer zu sein als der Konstanzer Gemeinderat
Der Konstanzer Gemeinderat hat vergangenes Jahr ab 2025 eine Verpackungssteuer eingeführt. War das schlau? Nein, sagt chatGPT.
Das ist die Antwort, wenn man chatGPT frägt:
Die Einführung einer Verpackungssteuer wird oft als Lösung für Umweltprobleme und die Eindämmung von Müll angepriesen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass diese Maßnahme in vielen Fällen weder effektiv noch gerecht ist. Lassen Sie uns einige der wesentlichen Schwachstellen dieser Steuer beleuchten.
1. Symptombekämpfung statt Ursachenbekämpfung
Die Verpackungssteuer setzt am Ende der Kette an – bei den Konsumenten und Herstellern –, ohne die grundlegenden Ursachen der Müllproblematik anzugehen. Das eigentliche Problem liegt häufig in ineffizienten Abfallmanagementsystemen, unzureichender Recycling-Infrastruktur und einem globalen Überkonsum. Eine Steuer allein löst diese Probleme nicht, sondern verschiebt sie lediglich.
2. Belastung für Verbraucher und kleine Unternehmen
Die Verpackungssteuer führt in der Regel zu höheren Preisen für Produkte, da Unternehmen die zusätzlichen Kosten auf die Endverbraucher abwälzen. Das trifft vor allem sozial schwächere Haushalte unverhältnismäßig stark. Gleichzeitig werden kleine und mittelständische Unternehmen belastet, die oft keine Ressourcen haben, um aufwendige Alternativen zu konventionellen Verpackungen zu entwickeln.
3. Unklare ökologische Vorteile
Es wird oft argumentiert, dass die Verpackungssteuer umweltfreundliches Verhalten fördern soll. Doch viele „ökologische Alternativen“ wie Papier- oder Bioplastikverpackungen sind in ihrer Herstellung und Entsorgung ebenfalls umweltschädlich. Die Steuer lenkt den Fokus auf den Materialwechsel, statt auf eine echte Reduktion des Verpackungsverbrauchs oder innovative Mehrwegsysteme.
Erste Grundsteuerbescheide werden verschickt – für viele wird es richtig teuer
Das Magazin Focus und die Tageszeitung Welt berichten, dass Berlin als erste Großstadt neue Grundsteuerbescheide verschickt hat. Für viele Eigentümer und Mieter (auf diese wird die Grundsteuer oftmals umgelegt) wird es jetzt richtig teuer. In einzelnen Fällen steigt die jährliche Grundsteuer von bisher € 270,00 auf knapp € 1.000,00. Nicht selten ist die Anhebung der Steuer doppelt bis dreimal so hoch wie bisher. Aber auch wenn es weniger sind, führt die Anhebung der Grundsteuerbescheide über mehrere Jahre hinweg zu einer schleichenden Enteignung. Der Staat kassiert ab, obwohl er den Eigentümern und Grundstücksnutzern keine Vorteile bringt. Es wird schlicht abkassiert.
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie fällt keine Einkommensteuer an
Wer eine Immobilie oder einen Anteil daran erbt, erbt zugleich eine eventuell laufende Spekulationsfrist. Kauft ein Erbe die Anteile der Miterben auf um das Objekt dann in Gänze zu verkaufen, ist das kein Erwerb, der eine aktuell geltende Spekulationsfrist von zehn Jahren auslöst.
Die Spekulationsfrist wird zusammen mit der Immobilie (mit)vererbt. Damit beginnt die Spekulationsfrist nicht mit dem Erbe oder dem Erwerb der übrigen Erbanteile, sondern mit dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser. Wurde beispielsweise eine Immobilie vom Erblasser 2014 durch diesen erworben, muss ab 2024 keine Spekulationssteuer von den Erben gezahlt werden. Insoweit hat sich hier die Rechtsprechung geändert.
Nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter: Domain-Namen
Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domain-Inhaber geleistet werden, stellen Anschaffungskosten für ein regelmäßig nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut dar. Das bedeutet, dass die Aufwendungen nicht als Entschädigungszahlung einzuordnen sind und damit auch nicht als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt werden.
Endgültiger Ausfall der Rückzahlung eines Privatdarlehen kann steuermindernd geltend gemacht werden
Wer ein Privatdarlehen gewährt, das aber nicht zurückgezahlt wird, kann den entstandenen Verlust steuerlich geltend machen. In Abkehr von seiner vorigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil 2017 seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Seither kann der Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steuermindernd verrechnet werden.