Bei einer Polizeikontrolle ist es wichtig, ruhig und kooperativ zu bleiben, ohne jedoch auf Ihre Rechte zu verzichten. Hier sind einige grundlegende Verhaltensregeln:

 

Ruhig bleiben und höflich sein

- Zeigen Sie Respekt gegenüber den Beamten. Eine kooperative Haltung kann Spannungen vermeiden.

- Vermeiden Sie provokative Äußerungen oder Handlungen.

 

- Identifikation vorzeigen: Sie sind verpflichtet, auf Verlangen Ihren Ausweis oder Führerschein vorzulegen, wenn Sie im Straßenverkehr unterwegs sind. Dazu gehören:

a) Personalausweis (wenn erforderlich, aber nur unter bestimmten Umständen außerhalb des Straßenverkehrs).

b)  Führerschein und Fahrzeugschein (im Straßenverkehr immer mitzuführen).

 

-  Aussagen machen oder schweigen?

a) Sie haben das Recht zu schweigen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Es ist ratsam, in belastenden Situationen nichts weiter auszusagen, bevor Sie rechtlichen Beistand konsultiert haben.

b) Geben Sie nur die notwendigsten Informationen an: Name, Adresse, Geburtsdatum

 

- Durchsuchungen und Tests

a) Eine Durchsuchung von Ihnen, Ihrem Fahrzeug oder Ihrer Wohnung darf nicht ohne einen konkreten Anlass oder richterliche Anordnung erfolgen, es sei denn, es liegt eine Gefahr im Verzug vor.

b) Alkohol- oder Drogentests (z. B. Pusten, Urintests) können Sie verweigern. Bedenken Sie jedoch, dass die Polizei dann möglicherweise eine Blutprobe anordnet, was ohne Ihre Zustimmung erfolgen kann.

 

-  Dokumentation

a) Fragen Sie höflich nach dem Grund der Kontrolle.

b) Notieren Sie sich Namen und Dienstnummer der Beamten, falls es zu Unstimmigkeiten kommt.

c) Sie können das Geschehen diskret dokumentieren (zum Beispiel per Notizen oder durch Aufnahmen, falls dies erlaubt ist).

 

- Kein Widerstand

Vermeiden Sie jeglichen körperlichen Widerstand oder aggressive Gesten. Auch verbaler Widerstand kann rechtliche Folgen haben (z. B. wegen Beleidigung).

 

- Rechtlicher Beistand

a) Falls Sie festgenommen werden oder sich unsicher fühlen, bitten Sie ausdrücklich um Kontakt zu einem Anwalt.

b) Teilen Sie bei einer Festnahme nur Ihre persönlichen Daten mit und sagen Sie sonst nichts.