Bei einer Wohnungsdurchsuchung ist es entscheidend, Ihre Rechte zu kennen und besonnen zu handeln, um sich nicht unnötig zu belasten oder rechtliche Nachteile zu erleiden. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Ruhe bewahren
Bleiben Sie ruhig und höflich, auch wenn die Situation stressig ist. Widerstand, Drohungen oder Beleidigungen können rechtliche Konsequenzen haben.
2. Durchsuchungsbeschluss überprüfen
Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und prüfen Sie ihn:
Ist ein Richter unterschrieben?
Sind Datum, Adresse und der Zweck der Durchsuchung klar angegeben?
Welche Räume dürfen durchsucht werden?
Ohne richterlichen Beschluss ist eine Durchsuchung nur erlaubt, wenn Gefahr im Verzug vorliegt.
Tipp: Vermerken Sie, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses haben, ohne die Maßnahme aktiv zu behindern.
3. Zeugen hinzuziehen
Falls möglich, bitten Sie eine Vertrauensperson oder Nachbarn, als Zeugen dabei zu sein.
Die Polizei ist verpflichtet, Ihre Anwesenheit bei der Durchsuchung zuzulassen. Sollte dies nicht möglich sein, darf die Polizei neutrale Zeugen hinzuziehen.
4. Kooperation, aber keine Aussagen
Lassen Sie die Beamten arbeiten und leisten Sie keinen Widerstand.
Sie müssen keine Aussagen machen! Sie sollten keine Aussagen machen! Verweisen Sie höflich auf Ihr Schweigerecht und sprechen Sie mit einem Anwalt, bevor Sie sich äußern.
5. Eigene Dokumentation
Notieren Sie die Namen der beteiligten Beamten (diese sind verpflichtet, ihre Ausweise oder Dienstnummern auf Nachfrage zu zeigen).
Dokumentieren Sie genau, was passiert (z. B. welche Räume betreten oder welche Gegenstände mitgenommen wurden).
Sie haben das Recht, eine Durchschrift des Sicherstellungsprotokolls zu verlangen.
6. Anwalt kontaktieren
Informieren Sie sofort einen Anwalt. Dieser kann überprüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig war und welche Schritte Sie einleiten sollten.
Geben Sie keine freiwilligen Erklärungen oder zusätzlichen Informationen ohne anwaltlichen Rat.
7. Kein freiwilliges Einverständnis
Stimmen Sie der Durchsuchung nicht freiwillig zu, wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt. Die Beamten könnten dies als Zustimmung werten, was die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Nachhinein stützt.
8. Keine Selbstbelastung
Übergeben Sie keine Gegenstände oder Dokumente, wenn Sie nicht dazu gezwungen werden.
Sagen Sie nichts, was Sie selbst belasten könnte.
Sonderfall: Gefahr im Verzug
Die Polizei darf in Ausnahmefällen ohne Beschluss handeln, wenn Gefahr im Verzug ist (z. B. Verdacht auf Zerstörung von Beweismitteln). Sie sollten dennoch alle oben genannten Schritte beachten, insbesondere die nachträgliche Überprüfung durch einen Anwalt.
Falls Sie nach der Durchsuchung rechtliche Schritte einleiten möchten (z. B. eine Beschwerde wegen unverhältnismäßiger Maßnahmen), ist ein Anwalt Ihr erster Ansprechpartner. Haben Sie weitere Fragen zu Details wie Gefahr im Verzug oder zum Umgang mit beschlagnahmten Gegenständen?