Fahrtenbuchauflage für die gesamte Fahrzeugflotte einer Firma?
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Aachen (VG Aachen) ist eine Fahrtenbuchauflage grundsätzlich für alle Fahrzeuge eines Halters zulässig, jedoch gibt es dabei Einschränkungen und rechtliche Anforderungen.
Grundsätze der Fahrtenbuchauflage
Die Fahrtenbuchauflage wird in der Regel gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) angeordnet, wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer des Fahrzeugs nicht festgestellt werden konnte. Ziel ist es, zukünftige Verstöße besser zu dokumentieren und den Fahrer identifizieren zu können.
Das VG Aachen hat entschieden, dass die Fahrtenbuchauflage nicht auf das Fahrzeug beschränkt sein muss, mit dem der Verstoß begangen wurde, sondern auch auf alle Fahrzeuge des Halters ausgeweitet werden kann, wenn dies zur Sicherstellung des Zweckes notwendig erscheint. Dies soll verhindern, dass der Halter durch eine Fahrzeugumschreibung die Auflage umgeht.
Ein totes Reh beweist noch nichts
Ein totes Reh allein ist noch kein ausreichender Beweis für einen Wildunfall. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Reh tot aufgefunden werden könnte, beispielsweise Krankheiten, natürliche Ursachen, Beutegreifer oder auch illegale Handlungen.
Um einen Wildunfall nachzuweisen, sind in der Regel weitere Indizien oder Beweise erforderlich, wie zum Beispiel:
Was bedeutet "Situative Winterreifenpflicht"?
Die "situative Winterreifenpflicht" bedeutet, dass Winterreifen nur unter bestimmten Witterungsbedingungen verpflichtend vorgeschrieben sind. Es gibt keine generelle Pflicht, das Fahrzeug zu bestimmten Jahreszeiten (z. B. von Oktober bis April) mit Winterreifen auszustatten. Stattdessen hängt die Verpflichtung davon ab, ob winterliche Straßenverhältnisse herrschen.
Wann gilt die situative Winterreifenpflicht?
Die situative Winterreifenpflicht greift bei folgenden Bedingungen:
• Glatteis
• Schneeglätte
• Schneematsch
• Eis- oder Reifglätte
In diesen Fällen dürfen Kraftfahrzeuge nur mit geeigneten Reifen gefahren werden, die die gesetzlich vorgeschriebenen Merkmale für Winterreifen haben (meist mit M+S-Kennzeichnung und Schneeflockensymbol).
Wenn nicht feststeht, wer gefahren ist
Bei der Täteridentifizierung sind manche Amtsgerichte zu forsch. Das Oberlandesgericht Dresden korrigierte eine Amtsgerichtsentscheidung zu folgendem Sachverhalt:
Dem Betroffenen war eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt worden. Er hatte sich damit verteidigt, dass nicht er, sondern ein Verwandter Fahrer zum Vorfallszeitpunkt gewesen sei.
Straßenverkehr: Jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft
Auch ein fehlerhafter Bußgeldbescheid ist erst einmal wirksam. Er erwächst in Rechtskraft, wenn der Betroffene hiergegen nichts unternimmt. Immer wieder wird dem Adressaten eine falsche Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen, ein undeutliches Foto vorgelegt oder es ist überhaupt die falsche Person.
Vorvergangene Woche hat nicht nur das Polizeipräsidium Konstanz in der Umgebung einen Blitzmarathon durchgeführt. Über 24 Stunden wurden an „neuralgischen Stellen“ Kontrollstellen eingerichtet und Messungen durchgeführt. Im Zuständigkeitsbereich des Landkreis Konstanz, Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis waren es 77 Kontrollstellen. Angeblich waren 1.800 Autos zu schnell. Gemessen wurden knapp 50.000 Kraftfahrzeuge. So gesehen ist die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht besonders hoch. Insgesamt sind 1.597 Verwarnungen ausgesprochen worden, 188 Fahrzeugführeranzeigen geschrieben worden, wovon 13 Delinquenten so schnell waren, dass sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen.