Ausnahmsweise geht es mal nicht um Dieselfahrzeuge. Wie die Tageszeitung Welt berichtet, hat ein Bentley-Händler in Saudi-Arabien eine Millionenklage vor dem Scharia-Gericht in Jeddah eingereicht, weil VW gegen ein Gebot des Propheten Mohammed verstoßen habe. Dieses lautet: „hintergeht euch nicht gegenseitig beim Handel“. Der Scheich und Autohändler Ghassan A. Al Sulaiman wird dem VW-Konzern vor, 2017 in Saudi-Arabien einen neuen Handelspartner gesucht zu haben. Auf Druck des Mutterkonzerns Volkswagen sei es dabei zum Bruch mit dem Scheich gekommen. Das sei nicht nur wettbewerbswidrig.
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- VW droht nun auch Ungemach vor einem Gericht in Saudi-Arabien
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