Ob die von DAIMLER verwendete Technologie in ihren Diesel-Fahrzeugen nicht nur unzulässig, auch sittenwidrig ist, wäre Gegenstand einer Revisionsverhandlung am 27. Oktober 2020 vor dem Bundesgerichtshof gewesen. Wäre.
Nachdem der Autokäufer zwischenzeitlich seine Revision zurückgenommen hat, kommt es in diesem Verfahren zu keiner höchstrichterlichen Entscheidung. Ein Sprecher des DAIMLER-Konzerns hat mitgeteilt, dass die Gründe der Revisionsrücknahme des Klägers unbekannt sind. DAIMLER habe dem Kläger weder Geld geboten noch sich mit ihm verglichen.
Wenigstens steht eine Entscheidung bezüglich der DAIMLER-Diesel zum 14.12.2020 an. Dann geht es nämlich um einen gleichgelagerten Fall. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu Thermo-Fenstern wäre wünschenswert. Aber auch dann, wenn der Bundesgerichtshof geurteilt hat, könnte das „letzte Wort“ noch nicht gesprochen sein. Es gibt nämlich noch den Europäischen Gerichtshof. Der sieht bislang in den sog. Thermo-Fenstern eine illegale Abschalteinrichtung. Ob das aber auch ein sittenwidriges Hintergehen der Käufer ist, diese Antwort steht noch aus.
[Verfahren vor dem BGH am 14.12.2020, Az. VI ZR 314/20]