VW trägt die Verantwortung dafür, wenn sie Fahrzeuge mit falschen Abgaswerten verkaufen. Ein Mann, der drei Jahre zuvor einen VW Tiguan gekauft hatte, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden, muss sich nicht auf eine Umrüstung (aus Angst vor Stilllegung) einlassen. Der Käufer könnte von einem neuen Auto erwarten, dass es die versprochenen Abgaswerte einhalte. Bei einer Nachrüstung ist ein schnellerer Verschleiß denkbar und deshalb ist diese Variante dem Käufer nicht zumutbar. Die Folge: er hat Anspruch auf ein anderes Fahrzeug, im Zweifel einen Neuwagen.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg wurde von verschiedenen Presseorganen unter Berufung auf eine Information des NDR veröffentlicht. Das Urteil ist für VW „berufungsfähig“, es scheint jedoch interessant, weil es Folgen für die Verantwortlichen Hersteller aufzeigt.