Weil ähnlich wie VW auch Daimler die Rücknahme von verschiedenen Mercedes-Benz-Modellen befürchten muss, hat der Konzern auf den (erneuten) Zwangsrückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) reagiert.

 

Formal heißt es zwar, dass die Beträge für laufende behördliche Verfahren und Maßnahmen um Dieselautos zurückgestellt werden, in erster Linie geht es aber um die Rücklagen wegen drohenden Schadensersatzes.

 

Vielleicht käme die Daimler AG sogar billiger davon, wenn sie die betrogenen Autokäufer einfach mit einem Neuwagen entschädigt oder ihnen den Kaufpreis erstattet. Da dies aber so wenig geschehen wird wie bei VW, sollten Geschädigte nun nicht weiter abwarten, sondern unverzüglich ihre Rechte einfordern.

 

Bei uns in der Kanzlei zuständig auch für Mercedes-Modelle ist Herr RA Oliver Hirt, 0 75 31/59 56-10.