Der Dieselbetrug von VW wirkt für die Vorstände und für die ehemaligen Vorstände toxisch nach. Ähnlich wie Martin Winterkorn droht nun auch dem aktuellen VW-Chef Herbert Diess eine persönliche Inanspruchnahme nicht nur von Aktionären, sondern auch von ganz gewöhnlichen Käufern von Dieselfahrzeugen. Jetzt hat der ehemalige Leiter für Produktsicherheit Bernd Gottweis gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig erklärt, dass er neben Martin Winterkorn auch Herrn Herbert Diess persönlich vor den Folgen des Dieselbetruges gewarnt habe. In früheren Statements des Vorstandvorsitzenden Herbert Diess kam dieser Passus nie vor. Wenn Bernd Gottweis die Wahrheit sagt, dann hat Herbert Diess gelogen.
Für einen Manager in dieser Position ein „no go“. Und schlimmer noch: Herbert Diess war damals VW-Markenvorstand. Ob er nun am 13. September 2015 von Bernd Gottweis oder am 18. September 2015 von den US-Behörden informiert wurde, ist zweitrangig. Ausschlaggebend ist, was geschah danach? Nach diesseitigem Rechtsverständnis wären die verantwortlichen Vorstände, die nicht „von Board gegangen“ sind, verpflichtet gewesen, dem Betrug sofort Einhalt zu gebieten und keine derartigen Fahrzeuge mehr vom Band laufen zu lassen oder in den Verkehr zu bringen. Wer nach dem 18. September 2015 ein Betrugsdieselfahrzeug erworben hat, könnte auch einen Anspruch gegen Herrn Herbert Diess persönlich haben. Wir prüfen das gerne. Wir haben die Erfahrung bei unseren bisherigen Dieselprozessen dergestalt gemacht: Wenn man einen Verantwortlichen persönlich mitverklagt, geht die Schadensregulierung in der Regel ganz schnell.
Fragen Sie unseren Spezialisten Rechtsanwalt Oliver Hirt 07531/59 56-10.