Am 30. September 2019 war der erste Verhandlungstermin im VW-Musterprozess bezüglich Abgasmanipulation. Sich aus dem Verfahren zurückziehen und auf eigene Faust VW verklagen können Diesel-Geschädigte, die diesem Verfahren irgendwann einmal beigetreten sind, es sollen über 445.000 Dieselkunden sein, ist seit dem 30. September 2019 nach der Prozessordnung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Am 18.11.2019 fand der zweite Verhandlungstermin statt. Das Gericht drängt in dem VW-Musterprozess auf einen Vergleich. Allerdings bekommt man das, was das Gericht Vergleich nennt, in jedem ordentlichen Gerichtsverfahren ohnehin. Nur wenige Gerichte weisen Klagen gegen VW ab. Im Musterprozess kommt hinzu, dass die Beigetretenen meistens ihr Fahrzeug normal nutzen und deswegen Tag für Tag Kilometer drauf fahren, die später eine erhebliche Abzugsposition darstellen. Deswegen war eigentlich jeder schlecht beraten, der sich zum Klageregister angemeldet hat.
Sollte in dem Verfahren ein Vergleich geschlossen werden, kann jeder den Vergleich gegen sich gelten lassen oder ablehnen. Wenn mehr als 70 % der angemeldeten Dieselkunden den Vergleich gelten lassen, ist der Rechtsstreit für diese Personen endgültig abgeschlossen. Wenn 30 % oder weniger der angemeldeten Personen den Vergleich ablehnen, können diese anschließend noch einmal selbst gegen VW klagen. Wenn der Vergleich wegen zu vieler Abmeldungen scheitert, erlässt das Gericht ein Urteil. Dieses Ergebnis können diejenigen, die nicht am Musterprozess teilnehmen, effektiver und schneller erreichen. Zwar ist eine eigene Klage gegen VW für diejenigen, die noch angemeldet sind, derzeit ausgeschlossen, doch es gibt einen Weg, wie man diesen gesetzlichen Pferdefuß umgehen kann.
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