Eine Anwaltskanzlei wirft dem Ex-Chef Martin Winterkorn, dem amtierenden VW-Chef Herbert Diess und der Rechtsvorständin Hiltrud Werner vor wider besseren Wissens am 22.09.2015 eine falsche ad-hoc-Mitteilung an der Börse platziert zu  haben, die bereits unwahr war, was aber noch schlimmer ist: Sie wurde nie berichtigt. Die Mitteilung hatte zum Inhalt, dass „ausschließlich“ der Motorentyp EA189 betroffen sei, alle sonstigen Fahrzeuge des Konzerns (insbesondere die mit der Euro-Norm 6) würden die gesetzlichen Anforderungen und Abgasnormen erfüllen. Das ist falsch. Die falsche ad-hoc-Mitteilung war jedoch Grundlage dafür, dass die Gerichte ab September 2015 von einem „geläuterten Automobilkonzern“ ausgegangen sind und aufgrund dieser Mitteilung unterstellt haben, dass ab diesem Zeitpunkt der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht mehr gerechtfertigt sei.

 

Vielleicht ist diese Anzeige „viel zu sehr um die Ecke gedacht“. Es geht wahrscheinlich einfacher. Volkswagen lässt in jedem Zivilverfahren bestreiten, überhaupt sittenwidrig gehandelt zu haben. Ist das nicht schon gelogen?

 

Die Anwälte von VW bestreiten in jedem Schadensersatzprozess gegen Volkswagen, AUDI, SEAT, SKODA, dass sie etwas Illegales getan hätten oder gar die Käufer betrogen hätten. Wir haben darauf hingewiesen, dass nach den „Erkenntnissen“ der letzten Monate diese pauschale Behauptung bereits für sich einen Prozessbetrug darstellt, den es zu korrigieren gilt. Unserer Meinung nach haben sich zwischenzeitlich nicht nur die verantwortlichen Vorstände strafbar gemacht, sondern auch die beratenden Rechtsanwälte, die insbesondere das Gutachten Jones Dee kennen dürften, dennoch als sittenwidriges kategorisch Verhalten bestreiten. Die Besonderheit in den Verfahren, die wir vertreten, ist: Wir verklagen in geeigneten Fällen auch die Ex-Vorstände Winterkorn und Stadler als Zweitbeklagte persönlich. Letztere verhalten sich wie im Strafverfahren und bestreiten alles. Im Strafverfahren mag das gehen, im Zivilverfahren nicht. Im Moment warten wir die Prozessergebnisse ab, um dann zu entscheiden, ob unabhängig vom zivilrechtlichen Anspruch Strafanzeige wegen vollendeten oder nur wegen versuchten Prozessbetruges zu erfolgen hat. 

 

Fühlen Sie sich von Volkswagen, AUDI, SEAT oder SKODA betrogen? Dann melden Sie sich. Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Oliver Hirt und Rafael Fischer, Tel. 07531 / 5956-10. 

 

Erst hat Volkswagen mit Abschalteinrichtungen betrogen, dann hat sie diesen Umstand bestritten. Bei Volkswagen droht eine zweite Welle des Unheils.