Volkswagen verlangt von Ihrem ehemaligen Vorstand Martin Winterkorn und dem Audi-Vorstand Rupert Stadler Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal, der 2015 an die Öffentlichkeit kam. In erster Linie werde man die ehemaligen Manager wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Bzgl. anderer VW-Vorstandsmitglieder seien keine Verstöße festgestellt worden.
Hauptvorwurf ist unter anderem, dass spätestens nach einer hausinternen Krisensitzung, am 27.07.2015, unterlassen worden sei, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in Diesel-Motoren, die in den Jahren 2009-2015 in den USA vertrieben wurden, unverzüglich und umfassend aufzuklären. Vielleicht beantwortet sich die Frage, weshalb Winterkorn nichts gemacht hat ganz einfach: Aus seiner Sicht war wenig zu veranlassen. Er wusste ja von der Mogelei. Mit anderen Worten: Winterkorn hat sich wahrscheinlich „täterkonsequent“ verhalten.
Beide Manager müssen sich auch vor Strafgerichten verantworten, Winterkorn hat wegen der laufenden Pandemie noch eine Schonfrist bis September 2021, das Verfahren gegen Rupert Stadler läuft bereits.
Stadler wird zum Vorwurf gemacht, trotz der bekannt gewordenen Verstöße, einfach weiter verkauft zu haben und passiv geblieben zu sein. Wir werfen Herrn Rupert Stadler in verschiedenen Zivilverfahren Betrug durch Unterlassen vor.
In Anbetracht der jetzigen Aufsichtsratsentscheidung ist es schon verwunderlich, dass Volkswagen in der Vergangenheit Prozesse, die auch gegen Winterkorn persönlich eingereicht worden waren „gedeckt“ hat und sogar die Kosten hierfür übernommen hat. Die Dieselgate-Affäre riecht an allen Ecken komisch.