Zum Prozessbeginn um die strafrechtlich verantwortlichen Manager des Diesel-Skandals bei Volkswagen hat der Prozess ohne den „Hauptangeklagten“ Dr. Martin Winterkorn begonnen. Der hat sich wegen einer Fußoperation entschuldigt, sodass das Landgericht Braunschweig das Verfahren gegen Dr. Martin Winterkorn zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung von dem übrigen Verfahren abgetrennt hat. Dennoch lässt der Prozessbeginn gegen die übrigen Beteiligten eine Ahnung zu, wie eng es um die Beteiligten, insbesondere um Martin Winterkorn steht. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat in den letzten Jahren viele Details zusammengetragen, die versprechen, dass der ehemalige Konzernchef viel früher die Problematik wusste, als er bisher zugab. Wenn das tatsächlich so ist, dann hat er auch vor dem Untersuchungsausschuss gelogen. Ob die dortige Falschaussage noch ins Gewicht fällt und nur noch eine Fußnote wert ist, wird man dann sehen.
Auf der einen Seite kann es geschickt sein, wenn man in einem Verfahren nicht beteiligt ist, zum anderen kann es ein erheblicher Nachteil sein, wenn man an bestimmten Tatsachenfeststellungen, die höchstwahrscheinlich auch im späteren „Nachverfahren“ gegen Herrn Martin Winterkorn gelten, nicht offiziell beteiligt ist diese nicht beeinflussen kann. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Mitangeklagten im Sinne Winterkorns auf den Prozess einwirken. Der laufende Prozess ist auch ohne Beteiligung des ehemaligen Konzern-Chefs rechtlich spannend.