Kollidiert ein PkW mit einem Rentier, so ist dieser Schaden nicht von der Fahrzeugteilversicherung umfasst. Ein Rentier (auch Rudolph, "the Red-Nosed Reindeer") ist kein Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz.

 

[OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 25.06.2003, Az. 7 U 190/02 und aus lto.de, Gerichtsentscheidungen zum Thema Weihnachten]