Die künftige Adresse der Russischen Botschaft in Berlin wäre dann: Wolodymyr-Selenskyj-Platz 1-3 in 10117 Berlin
Der Initiator Bernhard Maria möchte erreichen, dass der Abschnitt der Straße „Unter den Linden 63-65“ ab sofort in "Wolodymyr-Selenskyj-Platz 1-3“ umbenannt wird. Maria weiter: „das geschehe in Anerkennung von Wolodymyr Selenskyj, dem womöglich letzten frei gewählten Präsident der Republik Ukraine. Die Initiative soll einen mutigen Europäer ehren. Jedes Zeichen der demokratischen Entschiedenheit, jedes Bild der Unterstützung für den gewählten Präsidenten einer überfallenen Nation, jedes Lachen im Angesicht der Bedrohung, könnte das Sandkorn sein, das hilft, die Zerstörung zu bremsen.“
Das ist rechtlich durchaus möglich. Die Initiative hat sich bei der Stadt Berlin deswegen schon rechtlich erkundigt und hält fest:
Die Straßenbenennung selbst erfolgt gem. § 5 Abs. 3 Berliner Straßengesetz in Verbindung mit Ausführungsverordnung des Senats im Wege der Allgemeinverfügung in der Regel durch den Senat als dem Träger der Straßenbaulast, in der Regel der Senat oder aber der Bezirk. Im Fall »Unter den Linden« sollte dies voraussichtlich am besten durch den Senat selbst erfolgen.
Daher haben wir Frau Senatorin Jarrasch angeschrieben.
Aus den technischen Regelungen zur Kennzeichnung ergeben sich interessante Aspekte:
Für die Grundstücksnummerierung sind neben Baugesetzbuch § 126) und dem Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (§ 24 Nr.7) insbesondere die Verordnung über die Grundstücksnummerierung »NrVO« einschlägig. In Berlin werden »Hausnummern« als Grundstücksnummern bezeichnet. »Hausnummern« heißen in Berlin Grundstücksnummern. Im Falle von »Unter den Linden 63-65« sollte es dann konsequenter Weise für den umzubenennenden Abschnitt der Allee Unter den Linden dann folgerichtig
»Wolodymyr Selenskyj Platz 1-3« in 10117 Berlin sein. Da es sich um einen eigenen Straßenabschnitt handelt, spricht viel dafür, dass analog zur Nummernregelung auch der entsprechende Namenszug
»Wolodymyr Selenski Platz«
an dem Gebäude selbst oder aber im Straßenraum davor, welcher insbesondere nicht zum exterritorialen Gebiet der diplomatischen Vertretung gehört, sichtbar anzubringen ist. Natürlich kann dies auch auf etwa auf dem platzähnlich erweiterten Mittelstreifen der Promenade Unter den Linden durch einen Aufsteller geschehen entsprechend demjenigen vor dem Brandenburger Tor (Platz des 18. März). Daher müssten dann auch die ehemaligen Nummern 63, 64, 65 an der Straßenfront geändert werden.
Grundstücksnummern sind an den Hauseingängen oder Grundstückszugängen so anzubringen, dass sie vom Gehweg und von der Fahrbahn der Straße aus leicht erkennbar und deutlich lesbar sind. Grundstücksnummern dienen der leichten Orientierung innerhalb einer Straße. Sie sind bei Notfalleinsätzen für Feuerwehr, Polizei, Not-, Rettungs- und Entstörungsdienste zum schnellen Auffinden unverzichtbar. Grundstücksnummern müssen bei Dunkelheit beleuchtet sein, damit die Orientierung und das schnelle Auffinden gewährleistet sind. Grundstücksnummern müssen mit eigenen Lichtquellen versehen sein. Das können entweder im Handel erhältliche Nummernleuchten sein oder besondere Lichtquellen für die Grundstücksnummern. Es muss gewährleistet sein, das Grundstücksnummern bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet sind. Wichtig erscheint mir dabei: Die allgemeine Straßenbeleuchtung kann nicht die eigene Lichtquelle ersetzen. Wenn die Botschaft der russischen Föderation die Beleuchtung nicht durchführen sollte, könnte aus gegebenem Anlass – hilfsweise – für eine externe Beleuchtung etwa durch Spotbeleuchtung von der Straße aus Sorge getragen werden.
Jetzt braucht es vor allem genug Unterschriften https://www.change.org/p/wolodymyr-selenskyj-platz-umbenennung-der-adresse-unter-den-linden-63-65-10117-berlin?cs_tk=AsBeZ9b26RMIP2NTPGIAAXicyyvNyQEABF8BvCLzorCtONKSx5qnDC3lE6I%3D&utm_campaign=19dd85b2ddb14d8f8de9cd06dcb7cf8b&utm_content=initial_v0_3_0&utm_medium=email&utm_source=petition_signer_receipt&utm_term=cs
Vielleicht ist das Berliner Beispiel auch Initiative in anderen Ländern.