RA Stackfleth hat geantwortet, allerdings mit einer seltsamen Begründung:

 

Seiner Mandantin ging es angeblich nur darum, "sich zur Wehr zu setzen", weil sie sich "seit Jahren selbst mit Abmahnspezialisten und Fachkollegen herumärgern" muss.

Wenn sie jetzt gleiches tue, sei das kein Rechtsmißbrauch ... Nach unserer Auffassung ist das eine Vergeltungsaktion gegen Dritte. Und das ist diesseitigem Verständnis dann sehr wohl rechtsmißbräuchlich.

 

Vielleicht sollte der Kollege vorsorglich sich selbst und seine Frau abmahnen. Immerhin behauptet er, keine Wollmützen mit Fellbommel zu vertreiben, was auf www.anja-stackfleth.info jedoch mindestens bis zum 22.03.2013 anders rüber kommt.