Grundsätzlich müssen Fanartikel am Fahrzeug richtig befestigt werden. Das Schmücken von Autos mit Fahnen ist hierbei grundsätzlich erlaubt. Jedoch muss eine Fahne so fixiert sein, dass sie sich nicht lösen und damit andere gefährden kann. Außerdem darf die Sicht des Fahrers nicht gestört sein. Schwenken von Fahnenstangen ist allerdings verboten. Bei eingeklemmten Fähnchen im Seitenfenster gilt, dass diese meist ohne Montageanleitung oder Warnhinweise verkauft oder geliefert werden. Laut Test des Autoclub Europa (ACE) wehen diese ab einer Geschwindigkeit von ca. 100 km/h davon. Insofern sollten solche Fähnchen nur im Stadtverkehr verwendet und vor der Fahrt auf der Autobahn abgenommen werden. Magnetflaggen, welche an der Tür angebracht werden können, sollen hingegen bis max. 120 km/h standhalten. Auch hier ist ratsam die Magnetflagge vor der Fahrt auf die Autobahn abzunehmen. Kritisch sind etwa Spiegelsocken. Dies insbesondere bei Fahrzeugmodellen mit integriertem Blinkleuchter am Spiegel. Denn laut Straßenverkehrsordnung gilt, dass der Blinker nicht verdeckt und die Spiegelfläche nicht beeinträchtigt sein darf. Im Hinblick auf den Autokorso gilt, dass dieser streng genommen nicht erlaubt ist. § 30 der StVO (Straßenverkehrsordnung) besagt, dass das unnütze Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten ist und mit einem Verwarnungsgeld von mindestens € 20,00 geahndet werden kann. Da es zu einer Ansammlung von Fahrzeugen kommt, müsste der Korso auch als Veranstaltung angemeldet und sogar genehmigt werden. Das permanente Einschalten der Warnblickanlage sowie pausenloses Hupen stellen ebenfalls Ordnungswidrigkeiten dar. Kommt es zu Beschwerden von Anwohnern etwa über Lärm, kann die Polizei einen Korso sogar auflösen und Bußgelder verhängen. Grundsätzlich gilt nämlich das allgemeine Rücksichtnahmegebot.
Alkohol am Steuer ist ab 0,3 Promille ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Gefährdungen, grobe Verkehrsverstöße und Straftaten werden in jedem Fall auch während der EM verfolgt und mit Bußgeldern und Punkten belegt. Außerdem sollten bei einem Autokorso alle Fahrzeuginsassen angeschnallt sein und angeschnallt bleiben. Dies gilt auch bei Schrittgeschwindigkeit. Bei einem Rauslehnen aus Fenstern, Schiebedächern oder Cabrios kann es neben einer hohen Unfallgefahr auch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes kommen. Verletzt sich ein Mitfahrer bei einem Autokorso und steht fest, dass etwa gegen die Anschnallpflicht verstoßen wurde, haftet in der Regel der Fahrzeugfahrer für den Schaden selbst. Nur wenn die Schuld eindeutig bei dem verletzten Mitfahrer liegt, ist dieser hierfür selbst verantwortlich zu machen. Außerdem darf die maximale Personenzahl für ein Fahrzeug nicht überschritten werden.
FAZIT: Zur Fußballeuropameisterschaft gehört zwar das Feiern eines Sieges dazu, jedoch sollten unbedingt die Verkehrsregeln eingehalten werden. Das Auto darf geschmückt werden, jedoch gehen stets die Sicherheit und die freie Sicht des Fahrers und der anderen Verkehrsteilnehmer vor. Wichtig ist, dass richtige Anbringen der Deko-Artikel und die Abnahme der Fahrten mit höheren Geschwindigkeiten. Bei Beachten dieser Tipps steht dem Feiern während der EM nichts mehr im Weg.