Die von einigen Städten eilig zusammengeschusterten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge dürften einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Wir empfehlen jedem Dieselbesitzer, der von einem konkreten Fahrverbot betroffen ist, dagegen rechtlich vorzugehen.
Schon das Auswahlkriterium Dieselfahrzeug dürfte möglicherweise willkürlich sein. Was ist in Hamburg mit den Kreuzfahrtschiffen, die täglich in den Hafen ein- und ausfahren, was ist mit den verschiedenen Heizungsanlagen von Immobilien, offenen Feuerstellen und anderen Emissionen? Warum werden lediglich Diesel-Fahrzeuge herausgesucht? Dies ist letztlich ein Diskriminierungsakt.
Hinzu kommt, dass der Nutzen eines solchen Verbots in keiner Weise belegt ist. Dann ist auch das Verbot als solches eher willkürlich, trifft aber eine Personengruppe ganz besonders.
Ungeachtet dessen sind nicht nur die Grenzwerte strittig, sondern auch die Art und Weise der Messungen, insbesondere der Standort der Messstationen.
Nirgendwo sonst in Europa wird mit einem solchen Aktionismus höchstwahrscheinlich nichts erreicht außer Unmut (in Deutschland).
Effektiver wäre ganz sicher, den öffentlichen Nahverkehr in Ballungszentren kostenfrei anzubieten mit den entsprechenden Park and Ride-Optionen oder zumindest die städtischen Verkehrsbetriebe sofort auf diesel- oder brennstofffrei umzurüsten. Man muss sich vorstellen: die Städte, die Dieselfahrzeuge nicht in die City lassen, geben ihrer eigenen Busflotte mit Dieselmotoren eine Ausnahmegenehmigung, deren Sinn und Zweck es ist ausschließlich im Stadtgebiet herumzufahren. Wenn man nicht auf fanatische Richter trifft, müssten die Fahrverbote im Überprüfungsfall für Null und nichtig erklärt werden und/oder aufgehoben werden.