Nach Meinung der Deutsche Umwelthilfe e. V. und einer Reihe von nachplappernden Verwaltungsgerichten sollen vor allem alte Diesel an den hohen Stickoxidwerten schuld sein. Die Folge ist und war in einigen Städten Fahrverbot für Fahrzeuge mit der Abgasnorm EURO 1 bis EURO 5. Kein anderes Land der Welt hat so oder ähnlich reagiert.
Jetzt kommen Zweifel auf, ob nicht der falsche Sündenbock gefunden wurde. Denn nach einer Studie der CAR (Center automotive research der Universität Duisburg-Essen), die die Zulassungsdaten von Automobilen ausgewertet hat, dass in den Städten, wo die Quote von alten Dieselfahrzeugen am höchsten ist (Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Saarbrücken und Münster) der Stickoxid-Grenzwert an keiner einzigen Messstation überschritten wurde, dagegen in Stuttgart, die bei Alt-Dieselfahrzeugen nur auf Rang 44 liegt. Woran liegt das? Jedenfalls nicht an alten Dieselfahrzeugen. Es darf bezweifelt werden, dass sich die derzeitigen Verwaltungsurteile so auf Dauer halten lassen. Hat man früher die Rechtsauffassung von Verwaltungsgerichten getadelt, ist eine besorgniserregende Tendenz sichtbar: Verwaltungsgerichte, für die in gewisser Hinsicht der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, irren wohl immer häufiger auf der Tatsachenebene. Das wäre für das Ansehen der Justiz schädlich, ganz abgesehen von den Folgen fehlerhafter Urteile.
[Quelle: Philipp Vetter, WELT online vom 25.082019]