Der UN-Menschenrechtsausschuss hat eine Entscheidung getroffen, die die wahrscheinlich erst in einigen Jahren ihre volle Wirkungskraft entfaltet. Danach darf Klimaflüchtlingen das Recht auf Asyl nicht verweigert werden, wenn ihr Leben in Gefahr ist. Dabei reicht es aus, wenn durch den Klimawandel die Lebensumstände derart bedroht sind, dass das Recht auf Leben gefährdet ist.
Die konkrete Beschwerde eines Bürgers des Südsee-Karibati, der 2015 Asyl in Neuseeland beantragt hatte, wurde jedoch abgelehnt. Im konkreten Fall sei das Leben des Bürgers noch nicht gefährdet, weil der Staat Vorkehrungen getroffen habe.
Quelle/Link: https://www.dw.com/de/un-menschenrechtsausschuss-erkennt-klimawandel-als-asylgrund-an/a-52089649