Noch vor zwei Wochen hat Volkswagen im Rahmen der Musterfeststellungsklage die Vergleichsverhandlungen publikumswirksam platzen lassen. Jetzt haben sich die Parteien doch geeinigt. Das Handelsblatt sieht darin eine überraschende Kehrtwende. Bei genauer Betrachtung ist es das nicht. Volkswagen hat den Vergleich seinerzeit platzen lassen. Volkswagen bleibt damit weiter in der Bringschuld. Volkswagen droht bereits im Mai eine erste Entscheidung durch den Bundesgerichtshof. Bestätigt sich die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, müsste Volkswagen weit tiefer in die Tasche greifen, als das ausgehandelte Vergleichsangebot, dass er lausig daherkommt. Wir raten jedem Beteiligten der Musterfeststellungsklage: auf den Vergleich nicht eingehen, vielmehr das verlangen, was die Rechtsprechung den Geschädigten zugesteht und das ist oftmals das Doppelte. Wenn Sie einen Diesel haben, fragen Sie ‚Mr. Diesel‘ Rechtsanwalt Oliver Hirt 07531/5956-10.
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- Doch noch „Diesel-Vergleich“ mit VW - was bedeutet das für die Betroffenen?
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