Mit der Erfahrung aus zahlreichen Fällen, die ersten kurz nach Bekanntwerden des Skandals Ende 2015, raten wir allen Betroffenen: Zeigen Sie VW die rote Karte und lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!

 

Zur Erinnerung: Im Herbst 2018 wurde die Leute verrückt gemacht mit der - unwahren - Behauptung, alle Ansprüche würden Ende 2018 verjähren, um sie so in die Musterfeststellungsklage zu drängen.

 

Jetzt wird die Musterfeststellungsklage möglicherweise sang- und klanglos zurückgenommen. Es wird kein Musterurteil geben, auf das sich die Betroffenen stützen können. VW betreibt Bauernfängerei und will den Leuten die Angst machen, dass sie kein besseres Ergebnis erwarten dürfen. "Vogel friß oder stirb". 

 

Machen Sie da nicht mit. Lehnen Sie den Vergleich ab! Verlangen Sie Schadensersatz und nicht Almosen.