Das Schriftformerfordernis verlangt bei Kündigungsschreiben eine ordnungsgemäße und vollständige Unterschrift. Das soll späterer Beweiserleichterung dienen. Unterzeichnet jemand die Kündigung nur mit einer Paraphe (Kürzel), reicht das nicht aus. Schon gar nicht ausreichend ist eine Kündigung lediglich per E-Mail oder WhatsApp (oder gar mündlich).
[LAG Hamm, Urteil vom 28.06.2022, Az. 17 Sda 1400/21]