Seit Jahresbeginn 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 9,35 EURO. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen gelten für Langzeitarbeiterslose, in den ersten sechs Monaten einer Neubeschäftigung, für Azubis und Praktikanten (unter drei Monaten).
- Aktuelle Seite:
- Startseite >
- Die Anwälte >
- Ausgewählte Rechtsgebiete >
- Arbeitsrecht >
- Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 EURO
Ausgewählte Rechtsgebiete
-
Allgemein
-
Arbeitsrecht
-
Arzthaftungsrecht
-
Bankrecht
-
Baurecht
-
CORONA Ticker
-
DIESELKLAGEN
-
Erbrecht
-
Familienrecht
-
Führerschein
-
Gesellschaftsrecht
-
IT-Recht
-
Inkasso
-
Kapitalanlagerecht
-
Kaufrecht
-
Markenrecht
-
Mietrecht
-
Schadenersatzrecht
-
Seniorenrecht
-
Strafrecht
-
Steuerrecht
-
Steuerstrafrecht
-
TIERSCHUTZ
-
Verkehrsrecht
-
WEG-Recht
-
Wirtschaftsrecht
-
FISCHERhatRECHT
Am Seerhein 8
78467 Konstanz
Tel. 07531 59 56 0
Fax 07531 59 56 99
E-Mail: konstanz@konlex.de