Online-Betrüger gehen oftmals oder zur Hilfenahme von Deppen vor: Im Netz sind die Online-Betrüger im falschen Namen unterwegs, manchmal auch mit einer falschen Identität und verlangen Zahlungen für irgendwelche Onlinedienste oder Warenverkäufe und bringen das Opfer dazu, Vorkasse zu leisten. Um hierbei nicht „aufzufliegen“ lässt der Internet-Betrüger die Zahlungen auf das Konto eines Dritten einbezahlen. Der ist dann so blöd, dass er unter einem Vorwand, die erhaltenen Gelder, an den Internet-Betrüger ins Ausland überweist. Der hebt ab und der Schaden ist damit endgültig.
Man fragt sich unwillkürlich, weshalb stellen in Deutschland irgendwelche Personen ihr eigenes Konto zu Geldwäschezwecken zur Verfügung. Oftmals geschieht dies nicht absichtlich, sondern Grund ist die eigene Blödheit:
Diese Personen lassen sich catchen, in dem ihnen im Vorfeld von einem völlig unbekannten versprochen wird, dass er Geld verdient, wenn er bereit ist bspw. als Online-Bank-Tester irgendwelche Überweisungen vorzunehmen und hinterher die Servicequalität zu bewerten. Der Dumme bekommt dann irgendwelche Überweisungen von Opfern, mit verschiedenen Namen usw., die er dann blauäugig ins Ausland weiterüberweist.
Das Opfer hat oft das Nachsehen. Derjenige, der aber sein Konto zur Verfügung gestellt hat, haftet nach Möglichkeit für die Rückzahlung des zu Unrecht an jemand falsches weitergeleiteten Geldbetrag.
Wir haben gerade den konkreten Fall eines unbedarften Ehepaares aus Wiesau, dass solche Zahlungseingänge vom eigenen Konto weitergeleitet hat, in der Annahme, als Bank-App-Tester tätig zu sein und dafür einen Nebenverdienst zu erhalten, monatlich € 520,00, wobei auf dem Arbeitsvertrag weder die Adresse noch die verantwortlichen Personen nachvollziehbar aufgeführt wurden. Arbeitgeber war angeblich eine HRC Consulting GmbH (ohne Adresse, ohne Briefbogen, ohne HRB-Nummer, ohne E-Mail-Adresse, ohne Festnetznummer oder ähnliches). Anstatt € 520,00 muss die vermeintliche Arbeitnehmerin, die nach eigenen Angaben drei minderjährige Kinder hat, € 3.065,00 an das Unternehmen bezahlen. Das ist ein Fall: Dümmer als die Polizei erlaubt.