Schon komisch. Dem BGH liegen innerhalb kürzester Zeit inzwischen 3 Verfahren zur Entscheidung vor, bei denen es um Dieselfahrzeuge von Daimler geht, die mit dem umstrittenen Thermofenster ausgestattet sind. Daimler behauptet, dass zum Schutz der Motoren der reduzierter Stickoxidausstoß in bestimmten Zeitfenstern abgeschaltet werden müsse. In allen 3 Verfahren hat der Fahrzeugkäufer kurz vor Verhandlungstermin die Revision jeweils zurückgenommen, wie zuletzt im Verfahren VI ZR 813/20.

 

Daimler behauptet, dass es in keinem der 3 Fälle zu Geldzahlung oder einem Vergleich gekommen sei oder Daimler sonst wie auf die Rücknahme der Revision hingewirkt habe. Man hätte sich eigentlich auf eine Entscheidung durch den BHG gefreut. Also wir glauben das nicht so ganz.

 

Interessant wäre, ob in einem der 3 Verfahren Daimler beantragt hat nach Revisionsrücknahme, der Gegenseite die Kosten des Rechtstreits aufzuerlegen.