Ein seit fünf Jahren verschollener Senior kann für tot erklärt werden
Ein Verschollener, der das 80. Lebensjahr erreicht haben würde und seit fünf Jahren verschollen ist, kann für tot erklärt werden.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Castrop-Rauxel bestätigt. Der im Jahre 1932 geborene Betroffene lebte bis Juli 2004 in einer Wohngruppe für Demenzkranke in Castrop-Rauxel, weil er altersverwirrt und desorientiert war. In diesem Monat kehrte er nicht in die Wohngruppe zurück. Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen und Presseveröffentlichungen führten nicht zu seinem Wiederauffinden. Er ist seitdem verschollen. Im Jahre 2012 beantragte der Rentenversicherer des Verschollenen, ein Aufgebotsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, den Betroffenen für tot zu erklären. In diesem Verfahren erklärte das Amtsgericht Castrop-Rauxel den Verschollenen mit dem angefochtenen Beschluss für tot. Gegen diese Entscheidung wandte sich der Sohn des Verschollenen mit seiner Beschwerde. Er bezweifelt den Tod seines Vaters.
Mietkaution muss insolvenzsicher angelegt werden
Der Mieter hat einen Anspruch auf Nachweis einer gesetzeskonformen Anlage der Kaution. Bis zum Nachweis steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Miete zu.
Multanova, Traffipax, Leivtec und Co.
Fast jeder ist ihnen schon mal begegnet. Im ungünstigen Fall wurde dabei ein Foto von Ihnen gemacht: Die Rede ist von Überwachungskameras auf deutschen Straßen.
Die Marktführer heißen Traffipax Speedophot, Leivtec XV 2 oder 3, ESO ES 3.0, Traffipax Traffistar S 330 oder 350 oder Multanova VR6F. Der technische Standard der Geräte ist hoch, dennoch kommt es immer wieder zu Situationen, die das Messergebnis nicht verwertbar machen. Die Verfolgungsbehörden prüfen dies in der Regel vorher nicht, sondern warten, ob ein Einspruch kommt.
Gerade bei hohen Bußgeldern oder wenn Fahrverbot droht, kann eine Überprüfung des Messvorgangs und der gefertigten Lichtbilder Fehler zu Tage fördern, die den Bußgeldbescheid vernichten.
So kommt es bei Messungen mit der Multanova VR 6 F darauf an, das gesamte Lichtbild (und nicht nur ein Ausschnitt) zu betrachten. Gerade bei mehrspurigen Fahrbahnen kann es zu Fehlzuordnungen erhaltener Messergebnisse kommen. Als Beispiel wird genannt, wenn zufällig ein rechtsfahrendes Fahrzeug das eigentlich auslösende Fahrzeug auf der linken Spur kurzfristig verdeckt hat. Beim Laserscanner Traffistar S 350 muss der Auswerterrahmen im Bild komplett zu sehen sein. Insbesondere muss die Rahmenunterkante unterhalb der Radaufstandspunkte liegen und außerdem muss im Rahmen ein Teil der Fahrzeugfront enthalten sein.
Unerlaubte Arbeitspausen: Beamter muss Detektivkosten des Dienstherrn ersetzen
Ist die Einschaltung eines Detektivbüros erforderlich, um einem Beamten Pflichtverletzungen nachzuweisen, kann der Dienstherr hierfür grundsätzlich Kostenersatz von ihm verlangen. So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Fall eines Beamten, der u.a. zu Kurierfahrten zwischen verschiedenen Finanzämtern eingesetzt war.
Pflegeheim: "Big Brother im Weihnachtsbaum"
Wegen einer Überwachungskamera im Weihnachtsbaum und Zahlungsrückstand wurde einer 96 Jahre alten Bewohnerin eines Pflegeheims der Heimvertrag gekündigt. Das Landgericht München I wies nun jedoch die Räumungsklage des Heimbetreibers gegen die Bewohnerin ab, da die Kündigung nicht gerechtfertigt war. Der Sohn der Bewohnerin, der auch als deren Betreuer bestellt ist, hatte Ende Dezember 2004 im Pflegezimmer seiner Mutter einen Tannenbaum aufgestellt, in dem er eine Kamera versteckte, um die Pflege seiner Mutter zu kontrollieren.