„Besichtigungsgebühr“ bei Wohnungsinteressenten unzulässig
Früher konnten Makler bei erfolgreicher Tätigkeit sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter ihre Maklercourtage in Rechnung stellen. Seit dem 1. Juni 2015 gilt jedoch das sogenannte „Bestellerprinzip“ bei der Vermietung von Wohnungen. Einen Anspruch auf Bezahlung hat der Makler nur gegenüber demjenigen, der ihn beauftragt hat. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ist dies der Vermieter. Als Ausgleich für den dadurch geschmälerten Gewinn kamen einige Makler auf die Idee, von Mietinteressenten eine sogenannte „Besichtigungsgebühr“ zu verlangen. € 30 bis € 40 waren dabei eine gängige Größe, und bei dem Andrang Wohnungssuchender war dies ein lukrativer Nebenverdienst. Dieser Praxis hat nunmehr hat jedoch nunmehr das LG Stuttgart einen Riegel vorgeschoben.
Aktions- und Gedenktage im September
01. September | Tag der Wörter, auf die sich nichts reimt
01. September | Tag der Hühnerjungen
02. September | Blaubeereis-am-Stiel-Tag
03. September | Tag des Wolkenkratzers
03. September | Tag des Kaffees
04. September | Tag der Currywurst in Deutschland
04. September | Tag des Zeitungsausträgers
05. September | Verspäte-dich-Tag
05. September | Kopfschmerztag
05. September | Tag der Käsepizza
Wann ist ein Handelsregister-Eintrag erforderlich?
Wer ein Gewerbe betreibt, das einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert, muss ins Handelsregister eingetragen werden. Das gilt auch für Vereine.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat sich jetzt damit befasst, ob die Eintragungspflicht einen Verein trifft, der mit 80 ehrenamtlichen Mitarbeitern ein Fitnessstudio betreibt.
Die Eintragungspflicht wird grundsätzlich von Behörden nicht geprüft. Oft sind es Hinweise von Konkurrenten ans Register, die die Frage nach der Eintragung aufwerfen. So war es auch bei dem genannten Verein. Ein gewerblicher Konkurrent hatte zunächst ein Amtslöschungsverfahren angeregt. Das scheiterte, weil das Amtsgericht das Nebenzweckprivileg nicht als überschritten ansah. Dann vertrat der Konkurrent die Auffassung, der Geschäftsbetrieb des Fitnessstudios müsse zumindest ins Handelsregister eingetragen werden. Wie in solchen Fällen üblich holte das Amtsgericht Köln die Stellungnahme der IHK ein. Diese bestätigte die Auffassung des Konkurrenten. Das Amtsgericht Köln verpflichtete den Verein daraufhin, sich ins Handelsregister einzutragen und verhängte ein Zwangsgeld.
WEG: Eigentümer müssen nachträglichem Einbau eines Personenaufzugs zustimmen
Ein Wohnungseigentümer kann einen Personenaufzug nachträglich auf eigene Kosten nur einbauen, wenn die übrigen Wohnungseigentümer zustimmen.
So entschied es der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Wohnungseigentümersache. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Einbau des Aufzugs in aller Regel auch dann ein Nachteil im Sinne des WEG für die übrigen Wohnungseigentümer sei, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen. Das sei anders als zum Beispiel beim Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe.
Rückgabe eines Gebrauchtwagens bei falschem Tachostand
In dem betreffenden Fall hatte ein Mann einen gebrauchten Mercedes für 8.000 EUR gekauft. Nach kurzer Zeit wollte er den Wagen wegen eines angeblich falschen Tachostands zurückgeben. Der Verkäufer verweigerte die Rücknahme. Die Parteien zogen vor Gericht.
Der gerichtliche Sachverständige konnte feststellen, dass das Fahrzeug bereits Anfang 2010 eine Laufleistung von über 222.000 km aufgewiesen hatte. Verkauft wurde es im September 2015 dann mit einem Tachostand von 160.000 km. Das Landgericht Oldenburg verpflichtete den Verkäufer, den Wagen zurückzunehmen.