Eigenbedarf: Verletzung der Anbietpflicht des Vermieters bei einer Eigenbedarfskündigung
Der Vermieter braucht sich im Falle einer Eigenbedarfskündigung nicht darauf verweisen zu lassen, dass eine andere in seinem Eigentum stehende Wohnung frei stand, wenn diese nicht mit der gekündigten Wohnung vergleichbar war, etwa weil diese kleiner war oder einen geringeren Wohnwert aufwies.
Eine Pflicht des Vermieters, dem gekündigten Mieter eine Alternativwohnung anzubieten, besteht dann nicht, wenn eine Vergleichbarkeit der Wohnung mit der gekündigten von vornherein ausscheidet. Gleiches gilt nach Auffassung des Landgerichts (LG) Berlin für den Fall, in dem der Mieter die Alternativwohnung ohnehin nicht angemietet hätte, wenn sie ihm angeboten worden wäre. Dann wäre es treuwidrig, wenn sich der Mieter auf eine Verletzung der Anbietpflicht des Vermieters beruft.
Wird Baukostenobergrenze überschritten, kann der Architekt haften
Hat der Architekt eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Baukostenobergrenze nicht eingehalten, kann der Auftraggeber einen Schadenersatzanspruch haben.
Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) hin. Stützt der Auftraggeber seinen Schadenersatzanspruch darauf, dass die vereinbarte Obergrenze für die Baukosten nicht eingehalten wurde, hat das auch für die Honorarabrechnung Folgen. Dann kann der Architekt seinen sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ergebenden Honoraranspruch auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten gemäß § 10 HOAI a.F. insoweit nicht geltend machen, als dieser das Honorar überschreitet, welches sich ergäbe, wenn die anrechenbaren Kosten der vereinbarten Baukostenobergrenze entsprochen hätten.
Aktions- und Gedenktage im Februar
01. Februar | Tag der Schlange in den USA
01. Februar | Robinson-Crusoe-Tag
01. Februar | Ändere-Dein-Passwort-Tag
02. Februar | Eierkuchentag in Frankreich
02. Februar | Tag des Igels
02. Februar | Tag des Murmeltiers
S&K-Insolvenzverwalter fordert von Anlegern Ausschüttungen zurück
Wer als Anleger in S & K Sachwerte Nr. 2 oder S & K Real Estate Value Added investiert und in der Vergangenheit (vermeintliche) Gewinnausschüttungen erhalten hat, erhält dieser Tage wahrscheinlich eine Klage zugestellt von dem Insolvenzverwalter der S & K – Firmengruppe Achim Ahrendt. Viele Anleger beklagen, nun ein zweites Mal zur Kasse gebeten zu werden. Die Zahlungsklage des Insolvenzverwalters hat seinen Rechtsgrund darin, dass es sich bei den Auszahlungen um keine echten Gewinnausschüttungen handelt, sondern um verdeckte Einlagenrückzahlungen. Ein echter Gewinn durch Einnahmeüberschuss drückt sich im Bilanzgewinn aus.
Kein Fahreignungstest für Senioren
Für ältere Verkehrsteilnehmer soll es künftig keine verbindlichen Fahreignungstests geben. Diese Empfehlung hat der 55. deutsche Verkehrsgerichtstag ausgesprochen, An der Tagung nahmen rund 2000 Juristen, Wissenschaftler und Experten teil. Bislang gebe es keine Nachweise dafür, dass ältere Menschen als Kraftfahrer ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen.
Als gefahrenträchtig nachgewiesen ist jedoch die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten durch Fahrzeuglenker während der Fahrt. Regelverstöße hiergegen sollen konsequenter geahndet werden.
[Quelle: PM VGT, lto 270117]