Bei Tempokontrollen mit „PoliScan Speed“ vorsorglich Einspruch einlegen
In den grauschwarzen Blitzersäulen befinden sich Geräte des Messsystems „PoliScan Speed“. Daneben sind noch mobile Versionen im Einsatz. Das Amtsgericht Mannheim hat Zweifel daran, dass die gefertigten Lichtbilder und Bußgelder rechtlich überhaupt verwertbar sind. Ein Gutachter hatte nämlich festgestellt, dass in die Messwertbildung Daten einfließen, die sich an nicht zulässigen Messpunkten orientieren. Ob das so ist, muss noch geklärt werden. Wenn der Hersteller nun nicht die Zweifel ausräumt, sind die mit diesem System gefertigten Bilder nicht verwertbar.
Wer von einer PoliScan geblitzt wurde, sollte auf jeden Fall – wenn auch nur fristwahrend – Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid einlegen.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Michael Schmid und Rafael Fischer
FISCHER & COLLEGEN
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Kaution muss insolvenzsicher angelegt werden
Der Mieter hat einen Anspruch auf Nachweis einer gesetzeskonformen Anlage der Kaution. Bis zum Nachweis steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Miete zu. Diese Klarstellung traf das Amtsgericht Homburg. Das Urteil verweist darauf, dass eine gesetzeskonforme Anlage eine insolvenzsichere Anlage verlangt. Diese ist nicht gegeben, wenn der Vermieter die Kaution auf einem auf ihn lautenden Sparbuch anlegt, ohne kenntlich zu machen, dass es sich um ein Kautionskonto handelt.
100.000 Straftäter trotz Haftbefehl auf freiem Fuß
Mehr als 100.000 Haftbefehle sind im laufenden Jahr offen und die Täter laufen frei herum oder sind abgetaucht. Das berichtet FOCUS Online Ende November in seiner Onlineausgabe. Auch wenn ein Großteil der Haftbefehle sogenannte „Ersatzfreiheitsstrafen“ betrifft, weil der Delinquent seine Geldschuld nicht bezahlt hat, waren doch im April 2016 allein in Bayern 202 Haftbefehle wegen Mord und Totschlags offen.
Notorisches Falschparken kann den Führerschein kosten
In Berlin wurde einem auffälligen Falschparker nunmehr der Führerschein entzogen, weil er innerhalb von zwei Jahren mit 83 Parkverstößen aufgefallen war. Die Verwaltungsbehörde sah darin einen Grund, die persönliche Fahreignung des Verkehrsteilnehmers anzuzweifeln und verlangte ein Gutachten (MPU). Jetzt wurde der Autofahrer aktiv und strengte ein Verfahren an. Vergeblich. Im vorliegenden Fall musste sich der Mann auch diejenigen Parkverstöße zurechnen lassen, die – wie er angab – in den zwei Jahren von seiner Frau begangen wurden. Das Gericht sah einen charakterlichen Mangel auch gerade darin, dass er Verkehrsverstöße anderer Personen duldet, wenn diese sein Fahrzeug führen.
Pkw-Maut: Auf dem Weg zur totalen Überwachung
Die Pkw-Maut kommt. Herzhaft wird noch diskutiert, ob damit eine Diskriminierung der übrigen EU-Bürger einhergeht oder nicht. Letztlich ist es egal. Wenn ja, muss die Kfz-Steuer für Deutsche eben wieder angehoben werden. Das eigentliche Novum an der „deutschen Lösung“ ist nicht, dass die Wegezölle per Vignette oder Pickerl an der Windschutzscheibe erfasst werden, sondern die Einführung einer E-Maut. Das berichtet die Welt nicht nur in ihrer Online-Ausgabe vom 04.12.2016, sondern leuchtet auch jedem ein, der den Aufwand für die Lkw-Maut beobachtet hat. Die gigantischen Traversen über die Fahrspuren wurden niemals nur für Lkw´s gebaut. Eine entscheidende „Nebenfolge“ ist dann jedenfalls, dass „Big Daddy“ (unser Staat) dann auch immer weiß, wann, wo, wer, wie lange, wohin gefahren ist. Oder wenn wir gefahren sind. In den 80er Jahren hätte dies einen Aufschrei ohne gleichen gegeben. Es wäre zu Massendemonstrationen gekommen. Der heutige Bürger scheint sich im Überwachungsstaat wohl zu fühlen. Wobei man allerdings der Vollständigkeit halber sagen muss, dass schon jetzt Verbrecher Fahndung indirekt über Toll collect möglich ist und auch umgesetzt wird.