Interpretiert ein Arzt erhobene Befunde falsch, liegt eine Diagnoseirrtum vor. Unterlässt der Arzt bestimmte Untersuchungen, die bei einer bestimmten Ausgangssituation geboten waren, spricht man von einem Befunderhebungsfehler (die Untersuchung wird zu früh abgebrochen). Die Unterscheidung hat Einfluss auf die Beweislast. [BGH, Urteil vom 21.10.2010 - VI ZR 284/09]
- Aktuelle Seite:
- Startseite >
- Ausgewählte Rechtsgebiete >
- Arzthaftungsrecht >
- Diagnoseirrtum oder Befunderhebungsfehler
Ausgewählte Rechtsgebiete
-
Allgemein
-
Arbeitsrecht
-
Arzthaftungsrecht
-
Bankrecht
-
Baurecht
-
CORONA Ticker
-
DIESELKLAGEN
-
Erbrecht
-
Familienrecht
-
Führerschein
-
Gesellschaftsrecht
-
IT-Recht
-
Inkasso
-
Kapitalanlagerecht
-
Kaufrecht
-
Markenrecht
-
Mietrecht
-
Schadenersatzrecht
-
Seniorenrecht
-
Strafrecht
-
Steuerrecht
-
Steuerstrafrecht
-
TIERSCHUTZ
-
Verkehrsrecht
-
WEG-Recht
-
Wirtschaftsrecht
-
FISCHERhatRECHT
Am Seerhein 8
78467 Konstanz
Tel. 07531 59 56 0
Fax 07531 59 56 99
E-Mail: konstanz@konlex.de