Wenn nicht feststeht, wer gefahren ist
Bei der Täteridentifizierung sind manche Amtsgerichte zu forsch. Das Oberlandesgericht Dresden korrigierte eine Amtsgerichtsentscheidung zu folgendem Sachverhalt:
Dem Betroffenen war eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt worden. Er hatte sich damit verteidigt, dass nicht er, sondern ein Verwandter Fahrer zum Vorfallszeitpunkt gewesen sei.
Straßenverkehr: Jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft
Auch ein fehlerhafter Bußgeldbescheid ist erst einmal wirksam. Er erwächst in Rechtskraft, wenn der Betroffene hiergegen nichts unternimmt. Immer wieder wird dem Adressaten eine falsche Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen, ein undeutliches Foto vorgelegt oder es ist überhaupt die falsche Person.
Vorvergangene Woche hat nicht nur das Polizeipräsidium Konstanz in der Umgebung einen Blitzmarathon durchgeführt. Über 24 Stunden wurden an „neuralgischen Stellen“ Kontrollstellen eingerichtet und Messungen durchgeführt. Im Zuständigkeitsbereich des Landkreis Konstanz, Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis waren es 77 Kontrollstellen. Angeblich waren 1.800 Autos zu schnell. Gemessen wurden knapp 50.000 Kraftfahrzeuge. So gesehen ist die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht besonders hoch. Insgesamt sind 1.597 Verwarnungen ausgesprochen worden, 188 Fahrzeugführeranzeigen geschrieben worden, wovon 13 Delinquenten so schnell waren, dass sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen.
Entbindung vom persönlichen Erscheinen
Das Gericht muss den Betroffenen von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbinden, wenn dieser seine Fahrereigenschaft eingeräumt und im Übrigen angekündigt hat, sich in der Hauptverhandlung nicht weiter zur Sache zu äußern.
Fahrzeughalterhaftung bei Kettenauffahrunfall
Die Frage nach der Halterhaftung bei Kettenauffahrunfällen führt stets zu Problemen.
Das OLG Celle entscheidet jetzt: Die Halterhaftung knüpfe alleine an den Betrieb eines Fahrzeuges an. Die Halterhaftung treffe auch den Halter eines passiv im Stau stehenden Fahrzeuges, welches durch ein von hinten auffahrendes Fahrzeug gegen ein vorderes Fahrzeug geschoben wird.
Begründung hierfür ist die Haftung nach § 7 I StVG. Diese Haftung sei der Preis dafür, dass allein durch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges in erlaubter Weise eine Gefahrenquelle eröffnet wird.
Was bedeutet „Bei Nässe“?
Viele Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nur „bei Nässe“. Aber was heißt das? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage schon vor fast 40 Jahren beantwortet. Nässe bedeutet in Abgrenzung zu Feuchtigkeit, dass die Fahrbahn durchgängig mit einem Wasserfilm überzogen sein muss. Das merkt man spätestens, wenn die vor einem fahrenden Fahrzeuge Wasser oder Wasserdampf aufwirbeln und man den Scheibenwischer betätigen muss.