In der Mietwohnung brannte es. Der Mieter hat diesen Brand leichtfertig verursacht. Trotzdem begehrte diese Beseitigung der Brandschäden und mindert die Miete.
Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Mieter grundsätzlich Recht. Warum?
Der Vermieter ist nach dem BGH gehalten, wenn er die Versicherungsprämie über die Nebenkosten auf die Miete umlegt, die Versicherung auch in Anspruch zu nehmen. Die Versicherung selbst könne sich nicht auf das Verschulden des Mieters berufen (was sonst zu Leistungsfreiheit führt) und auch nicht bei dem Mieter Regress nehmen (stillschweigender Regressverzicht des Versicherers).
Zusätzlich bestätigte der BGH, dass der Mieter wegen der Beeinträchtigungen durch den Brandschaden an der Mietwohnung die Miete mindern durfte, weil die Wohnung nicht mehr dem vertragsgemäßen Zustand entsprach.
Ob das auch noch Gültigkeit hat, wenn der Brand absichtlich gelegt wurde, und wenn durch die Inanspruchnahme der Versicherung die Versicherungsprämie erheblich ansteigt, hat der BGH offen gelassen.
[BGH, Urteil vom 19.11.2014, VIII ZR 191/13]