Eigenbedarf: Verletzung der Anbietpflicht des Vermieters bei einer Eigenbedarfskündigung
Der Vermieter braucht sich im Falle einer Eigenbedarfskündigung nicht darauf verweisen zu lassen, dass eine andere in seinem Eigentum stehende Wohnung frei stand, wenn diese nicht mit der gekündigten Wohnung vergleichbar war, etwa weil diese kleiner war oder einen geringeren Wohnwert aufwies.
Eine Pflicht des Vermieters, dem gekündigten Mieter eine Alternativwohnung anzubieten, besteht dann nicht, wenn eine Vergleichbarkeit der Wohnung mit der gekündigten von vornherein ausscheidet. Gleiches gilt nach Auffassung des Landgerichts (LG) Berlin für den Fall, in dem der Mieter die Alternativwohnung ohnehin nicht angemietet hätte, wenn sie ihm angeboten worden wäre. Dann wäre es treuwidrig, wenn sich der Mieter auf eine Verletzung der Anbietpflicht des Vermieters beruft.
Bei Überbelegung einer Mietwohnung
droht dem Mieter die Kündigung. Überbelegung kann ein Grund zur fristlosen Kündigung sein, wenn sie trotz Abmahnung weiterhin vorliegt. Aber selbst wenn die Vermieterrechte nicht erheblich verletzt worden sind, muss der Vermieter eine Überbelegung nicht hinnehmen und kann auch oder zusätzlich die ordentliche Kündigung aussprechen. Fremde, entfernte Verwandte oder Freunde haben ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ohnehin kein Bleiberecht. Im Gegensatz zum Ehepartner (gleichgestellt ist der eingetragene Lebenspartner) sind Lebensgefährten, also Freund und Freundin, nicht privilegiert.
Aber selbst wenn der Vermieter die Aufnahme anderer Personen als solches hinnehmen muss, bildet die Überbelegung eine absolute Grenze. Abhängig vom Einzelfall stellt die Rechtsprechung regelmäßig darauf ab, dass für jede Person etwa 10 m² Wohnfläche zur Verfügung stehen, bei Kleinkindern reichen 6 m².
Kaution muss insolvenzsicher angelegt werden
Der Mieter hat einen Anspruch auf Nachweis einer gesetzeskonformen Anlage der Kaution. Bis zum Nachweis steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Miete zu. Diese Klarstellung traf das Amtsgericht Homburg. Das Urteil verweist darauf, dass eine gesetzeskonforme Anlage eine insolvenzsichere Anlage verlangt. Diese ist nicht gegeben, wenn der Vermieter die Kaution auf einem auf ihn lautenden Sparbuch anlegt, ohne kenntlich zu machen, dass es sich um ein Kautionskonto handelt.
Zum 1. Januar 2017 werden Rauchmelder in allen Wohnungen Pflicht
Was für Neu- und Umbauten schon seit 2013 gilt, wird nun für alle Wohnungen Pflicht. Jährlich sterben in Deutschland etwa 400 Menschen durch Brände und meist ist es nicht das Feuer selbst, als viel mehr der Rauch, der zum Erstickungstod führt. Umso wichtiger ist es, das in Wohnungen Rauchwarnmelder angebracht sind, die frühzeitig anschlagen, damit wertvolle Zeit zur Flucht bleibt.
Viel Rauch um nichts
78 Jahre alt äußerst rüstig und Kettenraucher dürfte die treffende Beschreibung für den Rentner Friedhelm Adolfs sein. In dem langwierigen und mit großem Medieninteresse verfolgten Rechtsstreit um die Kündigung des Mietvertrages des kettenrauchenden Rentners wies das Landgericht Düsseldorf am 28.9.2016 die Klage seiner Vermieterin ab. Schon vor Jahren hatte die Vermieterin den Mietvertrag des Rentners fristlos gekündigt. Angegeben als Kündigungsgrund war, dass der Kettenraucher seinen Nachbarn in dem Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt und damit auch die Gesundheit der Nachbarn gefährdet hätte. Friedhelm Adolfs wehrte sich gegen diese Kündigung. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf und auch dem Landgericht Düsseldorf hatte die Vermieterin Erfolg. Beide Instanzen hielten die Kündigung für gerechtfertigt. Friedhelm Adolfs wollte sich jedoch noch nicht geschlagen geben und zog vor den Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter hoben die Urteile der Vorinstanzen im Februar 2015 auf und verwiesen die Sache erneut an das Landgericht Düsseldorf zurück.