RA Rafael Fischer | Kapitalanlagerecht

Schauen Sie bei so etwas genau hin! Oftmals versuchen hier Vermittler von sich abzulenken und gründen selbst oder über eine vertraute Kanzlei eine Interessengemeinschaft gegen die DEGAG.  Das dient möglicherweise vor allem dazu, von seinen eigenen Fehlern abzulenken. Nicht selten ist der Initiator eine solch hurtig gergündeten Interessengemeinschaft ein "Judas". Warum bilden Vermittler gerade jetzt eine Interessengemeinschaft zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Verantwortlichen der DEGAG? Der jetzt gespielten Empörung hätte eine sorgfältiger Überprüfung des Produktes DEGAG im Vorfeld vorausgehen sollen. Kein seriöser Anlageberater oder -vermittler hätte diese Genussrechte jemals angeboten. Risikohinweis hin oder her, solche Vermittlungen sind fahrlässige Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug. Geschädigte sollten sich auch an die Vermittler halten.

Wir gehen gegen die Verantwortlichen vor: 07531/59560 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.  

siehe auch https://www.lawinfo.de/index.php/25-ausgewaehlte-rechtsgebiete/kapitalanlagerecht/2003-degag-insolvenz-anleger-sollten-nach-dem-windhundprinzip-schnell-handeln