Unternehmenskennzeichen sind nach dem Markengesetz Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes oder Unternehmens benutzt werden (bspw. Eisen-Karl, Rheinchemie, Gestüt Heiligenberg). Unternehmen sind kein registriertes Recht. Im Unterschied zur Marke kann ein Unternehmenskennzeichen für sich gesehen nicht eingetragen werden. Sind Unternehmenskennzeichen unterscheidungskräftig, wenn also die betroffenen Verkehrskreise die Zeichen einem bestimmten Unternehmen zuordnen können, besteht ab Benutzung des Zeichens entsprechender Schutz. Manchmal fehlt anfänglich die notwendige Unterscheidungskraft. Ein Schutz kann aber entstehen, wenn das Zeichen mit der Zeit Verkehrsgeltung erlangt. Der rein firmenmässige Gebrauch eines Kennzeichens stellt zunächst einmal keine Verletzung einer eingetragenen Marke dar.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Verbindung zu den vertriebenen Waren oder Dienstleistungen für den Adressaten eindeutig ersichtlich ist und dieser mit überwiegender Wahrscheinlichkeit damit eine Ursprungsbezeichnung verbindet. Das ist oftmals schon dann der Fall, wenn ein bestimmtes Unternehmenskennzeichen auf einer Ware angebracht wird. Neben Markenstreitigkeiten kommt es auch vor, dass namensgleiche Unternehmen miteinander konkurrieren. Verwechslungsgefahr liegt da schnell auf der Hand. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen ein generelles Werbeverbot deswegen abgelehnt und vielmehr verlangt, dass im Zweifel bei Werbeaktionen gleichzeitig darüber aufgeklärt wird, dass zwei Unternehmen mit dem identischen Namen bestehen und welches Unternehmen die Werbung betreibt.

 

Inwieweit ein Missbrauch von Unternehmenskennzeichen vorliegt oder rechtliche Rahmenbedingungen überschritten werden, bedarf jeweils einer exakten Einzelfallprüfung. Betroffene sollten sich früh und rechtzeitig beraten lassen. Das gilt schon für den Zeitpunkt der Gründung eines Unternehmens, bei der Auswahl der Firmenbezeichnung und der möglichen Anmeldung von Marken. Vor einer solchen Entscheidung sollte man eine strategische Rechtsberatung einholen.

Wir leisten das. Ansprechpartner ist Rechtsanwalt R. Fischer, 07531/5956-10.