Klimaaktivisten müssen bei Protestaktionen für die Schäden aufkommen, die sie durch einzelne Aktionen verursachen. Handeln mehrere, haften sie als Gesamtschuldner.

 

Klimaaktivisten müssen ebenso nicht nur strafrechtliche Folgen einkalkulieren, sondern auch die zivilrechtlichen Folgekosten, die viele Täter bei der Planung von Straftaten oder Aktionen gar nicht „auf dem Schirm“ haben.

 

Wer sich wegen einer illegalen Aktion haftbar macht, kann sich der Zahlungsverpflichtung nicht durch Insolvenz (Restschuldbefreiung) entziehen. Ansprüche gegen Schuldner bleiben 30 Jahre nach Titulierung (Urteil) vollstreckbar. Hinzu kommen dann im Laufe der Jahre noch Zinsen und Vollstreckungskosten sowie Rechtsverfolgungskosten.

 

So hat der Justizminister Marco Buschmann Klimaextremisten vor hohen Schadensersatzforderungen gewarnt, dass sie womöglich Schulden „ein Leben lang abtragen“ müssen. Der Hinweis erfolgte vor allem an die Startbahn-Besetzer. Aber auch Straßenblockaden mit Festkleben können richtig teuer werden.

 

Es wird vermutet, dass die Polizei ihre Einsatzkosten den militanten Demonstranten anteilig in Rechnung stellt.