Vergewaltigung: € 35.000 Schmerzensgeld für Opfer
Am 24.02. 2015 verhängte das Kölner Landgericht das Urteil in einem unglaublichen Vergewaltigungsfall:Knapp drei Tage hielt der Täter, ein Gärtner aus gutbürgerlichem Umfeld, eine 17-jährige Schülerin im September 2014 im Laderaum eines Transporters in seiner Garage fest. Er fesselte sie, verstopfte ihr Mund und Ohren, setzte ihr einen Motorradhelm mit zugeklebtem Visier auf, schnitt ihr mit einem Messer die Kleidung vom Leib und verging sich an ihr. Dabei forderte er sie auf, sie solle sich doch entspannen und gehen lassen – was das Gericht als purste Form des Zynismus verurteilte.
€ 50.000 Schmerzensgeld nach Funktionsverlust der linken Schulter
Einer Patientin, die ihre linke Schulter nach einer fehlerhaft gewählten und fehlerhaft durchgeführten Schulteroperation nichtmehr einsetzten kann, steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 € zu.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer Frau entschieden, die an Schulterbeschwerden litt.
Ausfall eines Internetanschlusses kann Schadenersatz auslösen
Bei einem mehrwöchigen Ausfall des DSL-Anschlusses kann der Kunde einen Schadenersatzanspruch haben.
Hierauf hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Falle des Kunden eines Telekommunikationsunternehmens hingewiesen. Durch einen Fehler des Unternehmens ließ sich der DSL-Internetanschluss ca. zwei Monate lang nicht nutzen. Da der Kunde über diesen Anschluss auch seinen Telefon- und Telefaxverkehr abwickelte, entstanden ihm Mehrkosten durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter und für die Nutzung eines Mobiltelefons. Er verlangt zudem Schadenersatz in Höhe von täglich 50 EUR für den Fortfall der Möglichkeit, seinen DSL-Anschluss während des Zeitraums nutzen zu können.
Rutschgefahr: Ab wann bedarf es Warnschilder?
Ein Reinigungsunternehmen muss keine Warnschilder aufstellen, wenn deutlich sichtbar ist, dass eine Treppe feucht gewischt wurde. Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Geklagt hatte eine Frau, die an ihrem Arbeitsplatz auf einer frisch gewischten Treppe gestürzt war.
Versicherung muss Gelegenheit haben, einen beschädigten Gegenstand zu begutachten
Ein Versicherungsnehmer muss der Versicherung erst Gelegenheit geben, den beschädigten Gegenstand zu begutachten, bevor er ihn reparieren lässt. Ansonsten muss die Versicherung nicht bezahlen. Mit dieser Begründung wies das Amtsgericht (AG) München die Klage eines Hauseigentümers gegen seinen Versicherer ab. Als nach einem Gewitter mit Blitzeinschlägen in der Nähe des Wohnhauses seine Heizungsanlage nicht mehr funktionierte, hatte er Ersatzansprüche aus seiner Brandversicherung geltend gemacht.