Zwar gilt für Pflegebedürftige ab dem kommenden Jahr ein neues Leistungssystem, aufgeteilt in 5 Pflegegrade. Wer schon davor Pflegeanspruch hat - auch wenn er ihn erst jetzt kurz vor Jahresende beantragt - genießt beim Übergang in die neuen Pflegegrade Bestandschutz. Pflegebedürftige erhalten mit Jahreswechsel anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächsthöheren Pflegegrad.

Stichtag für den Beginn von Leistungsansprüchen ist der Tag der Antragsstellung. Wer nach dem alten Recht einen Eigenanteil zu zahlen hat, zahlt auch nach Jahreswechsel den gleichen Betrag. Für Neuanträge erhöht sich dagegen unter Umständen der Eigenanteil.

 

(Q: Antrag auf Pflege vor Jahresende kann sich lohnen, FAZ.net vom 23.11.2016)