Gerade noch rechtzeitig ein französisches Berufungsgericht die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen bei einem Wachkoma-Patienten angeordnet. Der Patient war vor zehn Jahren bei einem Motorradunfall verunglückt und hatte sich dabei schwer am Kopf verletzt seither befindet er sich in einem vegetativen Zustand (Wachkoma). Unter Berufung auf ein französisches Gesetz aus dem Jahr 2016, wonach die medizinische Behandlung beendet werden darf, wenn sie unnütz und unverhältnismäßig erscheint oder dazu dient, das Leben künstlich zu erhalten, wollten die behandelten Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen nunmehr einstellen. Ein französisches Berufungsgericht hat zwischenzeitlich die Wiederaufnahme lebenserhaltender Maßnahmen angeordnet. Ausgang: offen.



Mit einer Patientenverfügung hätte der Betroffene selbst entscheiden können, wie es mit ihm weitergeht. Während die Brüder des Patienten der Auffassung sind, dass der Betroffene so nicht weiterleben wollte, wurden die Eltern ihren Sohn auf keinen Fall aufgeben. Ihrer Meinung nach sind Wachkoma-Patienten keine Sterbenden. Egal wie man es sieht, der Betroffene kann durch ineiner persönlichen Patientenverfügung kundtun, was mit ihm geschehen soll, wenn er ein Mann in eine solche Lage kommt.

Ansprechpartner bei uns in der Kanzlei für Patientenverfügungen sind die Rechtsanwälte Michael Schmid, Verena Erni und Rafael Fischer. Einen Termin können Sie vereinbaren unter 07531/5956-10.